Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet!

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fahrradfahren verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1079

Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet! Das Fahren gegen die Einbahnstraße ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer es ist durch Beschilderung ausgewiesen. Eine Beschilderung "Radfahren gegen die Einbahnstraße nicht gestattet" sieht die Straßenverkehrs-Ordnung deshalb nicht vor. Der Anregung des Ortsbeirats kann nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Februar 2019OFOF 350/7Radfahren nicht gegen die EinbahnstraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 19. März 2019OMOM 4366Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet!Direktanregung
  3. 3. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 1079Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet!
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen