Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1071
Betreff: Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich Die Mainfeldstraße verlangt bereits jetzt wegen ihres schmalen Querschnitts ohne Bordsteine oder andere Trennung der Verkehrsmittel im besonderen Maße die gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer. Ein verkehrsberuhigter Bereich würde dieses Verhalten zwar nochmals betonen, kann jedoch nur in Bereichen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht gezogen werden. Gleichzeitig ist die Mainfeldstraße Teil des Fernradwegs R3. Auch wenn Radfahrer genauso zum rücksichtsvollen Verhalten verpflichtet sind, widerspricht eine verbindliche Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit, die auch für Radfahrer gelten würde, der Zielsetzung solcher Routen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er von einer Umsetzung der Anregung absieht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2014OFOF 822/5Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten BereichOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Mai 2014OMOM 3158Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten BereichDirektanregung
- 18. August 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1071Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten BereichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab