Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2014, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 822/5 vom 05.04.2014
Betreff: Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird gebeten, die Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.
Begründung: In der Mainfeldstraße gibt es nur eine Verkehrsfläche, die für Fußgänger und Fahrzeuge gleichermaßen eingerichtet ist. Da an dieser Straße Wassersportvereine und Kleingärten Anlieger sind, müssen sowohl Fußgänger als auch Fahrzeuge diese Straße passieren können. Bisher gab es in diesem Bereich sehr oft Anlass zu Ärger und Streit, weil die Straße sehr eng ist und die Auto- und Radfahrer recht wenig Rücksicht auf die Fußgänger genommen haben. Wenn die komplette Mainfeldstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird, wären Fahrzeuge und Fußgänger gleichberechtigt und die Auto- und Radfahrer müssten sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2014OFOF 822/5Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten BereichOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Mai 2014Sie sind hierOMOM 3158Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten BereichDirektanregung
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1071Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten BereichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats