Umsetzung von Festsetzungen zur Begrünung aus Bebauungsplänen
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass Festsetzungen zur Bepflanzung und Begrünung in Bebauungsplänen bindend sind und im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Zudem wird eine Gestaltungssatzung zur Freiraum- und Klimagestaltung erarbeitet, die nach Beschluss veröffentlicht wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Ziffer 1.:
Soweit in Bebauungsplänen Festsetzungen zur Bepflanzung und Begrünung von Flächen oder baulichen Anlagen getroffen sind, sind diese bindend und umzusetzen. Im Baugenehmigungsverfahren werden diese Festsetzungen berücksichtigt. Die Baukontrolle der Bauaufsichtsbehörde überprüft bei Fertigstellungen, ob die entsprechenden Maßnahmen erfolgt sind.
Zu Ziffer 2.:
Der Entwurf einer Gestaltungssatzung Freiraum und Klima der Stadt Frankfurt am Main (Freiraumsatzung) des Magistrats befindet sich zur Zeit im parlamentarischen Geschäftsgang. Nach einem Beschluss zu dieser Satzung wird diese auf der Internetseite der Stadt, wie alle anderen Satzungen der Stadt, veröffentlicht werden. Der Magistrat plant zudem, hierzu eine Informationsbroschüre zu erstellen.
Die Umsetzung von Anforderungen der Freiraumsatzung wird im bauaufsichtlichen Verfahren erfolgen. Hierzu ist von der Bauherrschaft regelmäßig ein qualifizierter Freiflächenplan vorzulegen. Die qualitätsvolle Umsetzung der konkreten Vorgaben der Freiraumsatzung wird im Rahmen der Bauberatung unterstützt. Die Einhaltung der Freiraumsatzung wird auch im Rahmen der Baukontrolle überprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2022OFOF 144/12Umsetzung von Festsetzungen zur Begrünung aus BebauungsplänenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2022OMOM 1482Umsetzung von Festsetzungen zur Begrünung aus BebauungsplänenDirektanregung
- 6. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1067Umsetzung von Festsetzungen zur Begrünung aus BebauungsplänenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab