Umsetzung von Festsetzungen zur Begrünung aus Bebauungsplänen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 fordert den Magistrat auf, die Umsetzung der Festsetzungen zur Begrünung aus Bebauungsplänen zu prüfen und zu berichten. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Klimaveränderung und der Aktualisierung der Freiraumsatzung, um sicherzustellen, dass Umweltschutzmaßnahmen eingehalten werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- wie die Festsetzungen der existierenden Bebauungspläne für Begrünungen, insbesondere solche mit klimaschützender Wirkung, wie etwa Festsetzungen zur Anzahl von Baumpflanzungen und zum Umfang der Fassadenbegrünung und vergleichbare Festsetzungen, derzeit umgesetzt werden und in welcher Weise er auf die Einhaltung dieser Bestimmungen hinwirkt bzw. welche Planungen dazu bestehen sowie
- welche Planungen er zur Umsetzung der aktualisierten Freiraumsatzung verfolgt, insbesondere in welcher Weise er Betroffene über die geänderten Bestimmungen informiert und welche Informationen zur Einhaltung erzur Verfügung stellt.
Begründung
Der Ortsbeirat begrüßt vor dem Hintergrund der Klimaveränderung ausdrücklich die Aktualisierung der Freiraumsatzung, bittet aber um Auskunft, inwieweit die bisherigen, in den Bebauungsplänen festgesetzten Umweltschutzmaßnahmen umgesetzt wurden und die neuen Bestimmungen gewährleistet werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2022OFOF 144/12Umsetzung von Festsetzungen zur Begrünung aus BebauungsplänenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1482Umsetzung von Festsetzungen zur Begrünung aus BebauungsplänenDirektanregung
- 6. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1067Umsetzung von Festsetzungen zur Begrünung aus BebauungsplänenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats