Sossenheim: Mobile Toilette
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Aufstellung einer mobilen Toilette in Sossenheim abgelehnt, da das Gelände im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt und somit nicht genehmigungsfähig ist. Zudem wurde die Zufahrtssituation als technisch nicht umsetzbar bewertet.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Das Gelände befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Zone II, die Aufstellung einer Toilettenanlage ist daher nicht genehmigungsfähig. Im Übrigen hat der Magistrat - Amt für Bau und Immobilien - den gewünschten Standort in den Sulzbachwiesen geprüft. Aufgrund der vorhandenen Zufahrtssituation (schmale Wege, Holzbrücke mit fehlender Breite etc.) wäre die Anlieferung und somit auch die Stellung einer mobilen Toilettenanlage auch technisch nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2021OFOF 1440/6Sossenheim: Mobile ToiletteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Februar 2021OMOM 7276Sossenheim: Mobile ToiletteDirektanregung
- 17. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1064Sossenheim: Mobile ToiletteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab