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Förderung der biologischen Vielfalt an der Nidda und Main

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Förderung der biologischen Vielfalt an der Nidda und dem Main. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nilgans zwar invasiv ist, jedoch keine negativen Auswirkungen auf andere Vogelarten in Frankfurt nachgewiesen werden konnten. Zudem wird die Notwendigkeit von Fütterungen und Beschilderungen kritisch betrachtet.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Aus Sicht der Naturschutzbehörde ist zunächst anzumerken, dass die Nilgans zwar als invasive Art gelistet ist, es jedoch keine Belege zu negativen Auswirkungen auf Nistplätze und Reviere anderer Vogelarten für das Frankfurter Stadtgebiet gibt. Im Gegensatz zur Nilgans wird die Kanadagans nicht als invasive Art eingestuft und gilt als besonders geschützt (vgl. § 7 Abs. 13 Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG). Sie fällt somit unter den Schutz des § 44 BNatSchG. Demnach ist es verboten, die Tiere zu fangen oder zu verletzen, sie während der Brutzeit erheblich zu stören und die Entwicklungsformen dieser Tiere (also auch die Eier) aus der Natur zu entnehmen bzw. zu zerstören (Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG). Effektive und nachhaltige Maßnahmen zur Vergrämung oder Umsiedlung der Gänse, die mit den Anforderungen des Naturschutzrechts vereinbar sind, existieren nach aktuellem Kenntnisstand nicht.

Die Gänse halten sich verstärkt dort auf, wo sie gute Lebensbedingungen, wie freien Zugang zum Wasser und genügend Nahrung, vorfinden. Daher sollten Fütterungen der Tiere, wie vom Ortsbeirat gefordert, auch zu ihrem Schutz unterbleiben.

Die Anregung einer Beschilderung kann seitens der Naturschutzbehörde leider nicht uneingeschränkt befürwortet werden. Zum einen liegen hier keine Ressourcen vor, entsprechende Schilder zu entwerfen, grafisch zu gestalten und herstellen zu lassen. Zum anderen sind die Uferbereiche von Main und Nidda Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Zum Schutz ihrer Eigenart und Schönheit und aufgrund ihrer Bedeutung für die Naherholung sollte die freie Landschaft hier mit möglichst wenigen Elementen ausgestattet werden, die innerhalb des städtischen Raums üblich sind. Dazu gehören auch Beschilderungen, die nach der LSG-Verordnung in Zone II nur mit Genehmigung durch die Naturschutzbehörde zulässig sind. Außerdem zeigen Erfahrungen an Orten, wo vergleichbare Beschilderungen vorhanden sind - zum Beispiel am renaturierten Höchster Wehr oder am neuen Nebenarm des Fechenheimer Mainbogens - dass zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger sich von solchen Hinweisen in ihrem Verhalten nicht beeinflussen lassen.

Nach Auffassung der Naturschutzbehörde können umweltschädliche Verhaltensweisen grundsätzlich nur mit verstärkter Kontrolle durch die Ordnungsbehörden, mit klaren Regelungen (z.B. Hundeanleinpflicht) und deren ordnungspolizeilicher Durchsetzung reguliert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Dezember 2021OFOF 310/6Sossenheim/Höchst/Nied: Förderung der biologischen Vielfalt an Nidda und MainOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. Januar 2022OFOF 321/6Sossenheim/Höchst/Nied: Förderung der biologischen Vielfalt an der Nidda und MainOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 8. Februar 2022OMOM 1538Sossenheim/Höchst/Nied: Förderung der biologischen Vielfalt an der Nidda und MainDirektanregung
  4. 29. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1060Sossenheim/Höchst/Nied: Förderung der biologischen Vielfalt an der Nidda und Main
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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