eungesheimTitel/Betreff: Mülleimer in öffentlichen Grünflächen im Ortsbezirk 10
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2010, ST 1057
Betreff:
Mülleimer in öffentlichen Grünflächen im Ortsbezirk 10
Einführend möchte der Magistrat darlegen, dass derzeit keine Abfallbehälter in Parkanlagen und auf Grünflächen im Ortsbezirk 10 abgebaut werden.
Der Magistrat sieht einen grundsätzlichen Bedarf an Müllbehältnissen im öffentlichen Raum und wird die Abfallentsorgung in den öffentlichen Grünanlagen auch zukünftig sicherstellen.
Allerdings hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die erfreulicherweise zunehmende Frequentierung der Frankfurter Grünanlagen zu einem stetig steigenden Müllaufkommen und einer entsprechenden Zunahme der Entsorgungskosten – auch für die Leerungen der Papierkörbe - geführt hat. Da das Budget des Grünflächenamtes, welches sowohl für die Reinigung und Müllentsorgung, als auch für Wartung, Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen einzusetzen ist, nicht im selben Umfang wie der Mittelbedarf aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen und Flächenzuwächsen sowie zunehmender Sonderereignisse, wie eine erhöhte Anzahl an Sturmereignissen oder die erforderliche Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, gestiegen ist, ist der zur Verfügung stehende Etat in der Grünunterhaltung nicht ausreichend, um die bisherigen Leistungen dauerhaft und flächendeckend im selben Umfang weiterzuführen. Der Magistrat sieht sich daher gezwungen, die Aufgabenwahrnehmung, sowohl hinsichtlich Art und Weise als auch Umfang der Leistungserbringung, aus grünunterhalterischer Sicht kritisch in Hinblick auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu hinterfragen.
Vor diesem Hintergrund werden auch die Standorte der Papierkörbe in den einzelnen Unterhaltungsbezirken betrachtet.
Dies betrifft insbesondere die Behälter abseits von Grünanlagen im Bereich der freien Landschaft. Wie der Magistrat bereits mehrfach ausgeführt hat, stellt dabei nicht das Aufstellen einzelner Abfallbehälter das Problem dar, sondern die hohen Folgekosten, die mit jedem einzelnen Standort verbunden sind und sich erhöhen, wenn Behälter abseits der öffentlichen Grünanlagen in freier Landschaft verstreut aufgestellt werden und zur Leerung punktuell angefahren werden müssen. Die Erfahrung hat außerdem gezeigt, dass sich der Aufwand an exponierten Standorten, abseits der sozialen Kontrolle, durch Vandalismus noch erhöht und die Standorte immer wieder zu Müllentsorgungsstellen zweckentfremdet werden.
Der im Bereich dieser Abfallbehälter abgestellte Müll erfordert es dann, zusätzliche Sonderfahrten in der Gemarkung durchzuführen.
Aus diesen Gründen wird seitens des Magistrats davon abgesehen, abseits öffentlicher Grünanlagen weitere Abfallbehälter aufzustellen bzw. kann dies vereinzelt dazu führen, dass vorhandene Behältnisse entfernt werden, wie im Bereich "Am Dachsberg“ entlang des Feldweges.
Der Magistrat hat die Entwicklung hinsichtlich Abfallablagerungen nach Entfernung der Müllbehältnisse beobachtet und hat auch im vorliegenden Fall grundsätzlich positive Erfahrungen gemacht. Lediglich einige Hundebesitzer legen demonstrativ ihre gefüllten Hundekotbeutel an den ehemaligen Standorten der Mülleimer ab.
Aus Sicht des Magistrates ist es zumutbar, den auf einem Spaziergang anfallenden Müll wieder mitzunehmen. Gerade für Hundehalter/-innen besteht nach den Satzungsvorgaben eine Verpflichtung zur Entsorgung.
Aufgrund der begrenzten Mittel ist abzuwägen, ob hier dem Wunsch nach ortsnahen Entsorgungsmöglichkeiten nachgekommen werden soll, oder ob die Mittel zur Pflege, Unterhaltung und Aufwertung öffentlicher Grünflächen verwendet werden sollen.
Zum Beispiel wäre es schon nach einem Jahr möglich, mit den eingesparten Mitteln die verkümmerten Baumscheiben an der Straße "Am Dachsberg“ mit neuen Rosen zu bepflanzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2010OFOF 962/10eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Mülleimer in öffentlichen Grünflächen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag
- 18. Mai 2010OMOM 4220Mülleimer in öffentlichen Grünflächen im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 22. Juli 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1057eungesheimTitel/Betreff: Mülleimer in öffentlichen Grünflächen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab