Parkverstöße auf privaten Parkplätzen im öffentlichen Raum
Zusammenfassung
In der Stellungnahme wird klargestellt, dass keine Halterdaten aus dem örtlichen Fahrzeugregister an private Parkraumüberwachungsfirmen weitergegeben werden. Stattdessen erfolgt die Beantwortung von Halteranfragen durch das zentrale Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt, was die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenübermittlung betrifft.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Es wird mitgeteilt, dass aus dem örtlichen Fahrzeugregister der Zulassungsbehörde keine Halterdaten an private Parkraumüberwachungsfirmen herausgegeben wurden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass diese Halteranfragen durch das zentrale Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt beantwortet werden. Aus dem Zentralen Fahrzeugregister können einfache Registerauskünfte nach § 39 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) auch an private Empfänger (Bürger und Unternehmen) erteilt werden. Einfache Registerauskünfte nach § 39 Absatz 1 StVG können übermittelt werden, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigt. Die Teilnahme am Straßenverkehr kann aktiv oder passiv sein, sie muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrlichen Geschehen haben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Kraftfahrzeug in Gebrauch ist, kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug abgestellt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen, es genügt auch, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer privaten Garage abgestellt ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2020OFOF 298/16Parkverstöße auf privaten Parkplätzen im öffentlichen RaumOrtsbeiratsantrag · BFF
- 18. Februar 2020VV 1584Parkverstöße auf privaten Parkplätzen im öffentlichen RaumAnfrage
- 29. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1048Parkverstöße auf privaten Parkplätzen im öffentlichen RaumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab