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Parkverstöße auf privaten Parkplätzen im öffentlichen Raum

Vorlagentyp: OFBFF
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Rechtsgrundlage für die Herausgabe von Halterdaten an private Parkraumüberwachungsfirmen zu prüfen. Dies geschieht im Kontext von Datenschutzbedenken und der rechtlichen Bewertung durch das OLG Frankfurt. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, auf welcher Rechtsgrundlage der Magistrat die Halterdaten der KFZ-Besitzer an private "Parkraumüberwachungsfirmen" herausgibt, wenn er nicht glaubhaft machen kann, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung von Ansprüchen in Höhe von jeweils mindestens 500 Euro benötigt.

Begründung

Gemäß § 39 Absatz 3 STVG dürfen die in Absatz 1, Ziffern 1 bis 5 und 11 angeführten Halterdaten und Fahrzeugdaten nur dann übermittelt werden, wenn der Empfänger unter Angabe von Fahrzeugdaten oder Personalien des Halters glaubhaft macht, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung von nicht mit der Teilnahme am Straßenverkehr im Zusammenhang stehenden öffentlich-rechtlichen Ansprüchen oder in Höhe von jeweils mindestens 500 Euro benötigt. Dies trifft in der Regel auf Parkverstöße auf Discounter-Parkplätzen nicht zu und ist deshalb nach dem Datenschutzgesetz und § 39 STVG datenschutzrechtlich nicht erlaubt. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister hat das OLG Frankfurt aktuell für gesetzeswidrig erklärt. Das Gericht hat geurteilt, dass die zu ermittelnden Beweise einem absoluten Verwertungsgebot unterliegen. Das trifft dann auch für die Herausgabe von KFZ-Halterdaten auf privaten Parkplätzen zu, für die es seit Jahrzehnten legale Kontrollmöglichkeiten mittels Bezahlschranken und -Karten mit variierenden Zeiten und Gebühren gibt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Januar 2020Sie sind hier
    OFOF 298/16Parkverstöße auf privaten Parkplätzen im öffentlichen Raum
    Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 18. Februar 2020VV 1584Parkverstöße auf privaten Parkplätzen im öffentlichen RaumAnfrage
  3. 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1048Parkverstöße auf privaten Parkplätzen im öffentlichen RaumStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 36 · 18.02.2020
TO I, TOP 9
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1584 2020 Die Vorlage OF 298/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

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