Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verkehrsanbindung des Niederräder Gerichtsstandorts. Es wird festgestellt, dass die bestehende Anbindung durch Bus und Straßenbahn ausreichend ist, und es sind keine weiteren Tagesbuslinien vorgesehen. Zudem wird die Möglichkeit einer Wegweisung für Fußgänger geprüft.
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Haardtwaldplatz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Haardtwaldplatzes in Niederrad28.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Kippensammler im Ortsbezirk 524.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Haardtwaldplatz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1)
Die Bushaltestelle "Hahnstraße" wird von der Linie 51 (Triftstraße - Schwanheim - Höchst) an Werktagen tagsüber überwiegend im 10-Minuten-Takt sowie der Quartierbuslinie Linie 84 (Oberforsthaus - Niederrad Bahnhof - Niederräder Landstraße) im 30-Minuten-Takt bedient. Zudem befindet sich rund 450 m entfernt die Straßenbahnhaltestelle "Haardtwaldplatz" und bietet mit der Linie 15 eine Verbindung in Richtung Sachsenhausen und Südbahnhof. Weiterhin liegt der Bahnhof Niederrad (Regionalzüge, S7, S8, S9, Tram 12, Bus 78) fußläufig rund 600 m entfernt und bietet zahlreiche Verbindungen zum Beispiel in Richtung Innenstadt und Hauptbahnhof.
Im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen im ÖPNV bestehen ausreichende Kapazitätsreserven für zusätzliche Fahrgäste durch Beschäftigte und Besucher des Justizzentrums am Interimsstandort. Die Straßenbahnlinie 15 und die Buslinie 51 sind im jeweils relevanten Querschnitt mit weniger als 50 % der Gesamtplätze ausgelastet.
Zu 2)
Aufgrund der unter Punkt 1 genannten zahlreichen Verbindungen ist es nicht vorgesehen, weitere Tagesbuslinien über die Haltestelle "Hahnstraße" zu führen. Die bestehende ÖPNV-Anbindung wird als ausreichend erachtet.
Zu 3)
Eine Ergänzung des Haltestellennamens um einen Klammerzusatz erscheint nur bedingt sinnvoll und wird nur in begründeten Ausnahmefällen realisiert. In den digitalen Auskunftsmedien werden Haltestellen beispielsweise grundsätzlich ohne Klammerzusätze ausgegeben. Ferner ist zu berücksichtigen, dass auch in der Vergangenheit das Justizzentrum bzw. dessen einzelne Einrichtungen kein Bestandteil der Haltestellennamen im Bereich Konstablerwache war und die nun vorgeschlagene Haltestellenumbenennung lediglich für begrenzte Zeit erforderlich würde. Aus den genannten Gründen sowie in Anbetracht der mit einer Umbenennung einhergehenden Kosten ist eine generelle Umbenennung zum momentanen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
Eine alternative Information auf den neuen Standort des Justizzentrums kann beispielsweise in Form einer fahrzeugseitigen Ansage erfolgen. Hierzu wird ein zusätzlicher akustischer Hinweis auf das Justizzentrum für den Zeitraum der Nutzung des Interimsstandorts geprüft.
Zu 4)
Die Einrichtung einer Pfeilwegweisung für den Fußverkehr vom S-Bahnhof Niederrad zum Interimsstandort des Justizzentrums in der Hahnstraße 25 ist grundsätzlich möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2024OFOF 992/5Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 26. Januar 2024OMOM 5059Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellenDirektanregung
- 3. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1040Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab