Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1038
Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Vorläufige Stellungnahme: Die Prüfung der verkehrsrechtlichen Grundlagen nimmt einen gewissen Zeitraum in Anspruch. Nach Vorlage der Ergebnisse wird der OBR 11 unaufgefordert unterrichtet, inwieweit die Kübelaufstellung durchgeführt werden kann. Der Magistrat weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht auskömmlich sind. Pro Kübel in der gewünschten Ausstattung sind ca. 750,00 € zu veranschlagen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2012OFOF 127/11Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 14. Mai 2012OIBOIB 88Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in SeckbachBudget-Initiative
- 2. Juli 2012Sie sind hierSTST 1038Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in SeckbachStellungnahme
- 29. Oktober 2012STST 1663Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in SeckbachStellungnahme
- 2. April 2013OFOF 177/11Verkehrsberuhigung in der NußgartenstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 15. April 2013OMOM 2120Verkehrsberuhigung in der NußgartenstraßeDirektanregung
- 12. August 2013Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1253Verkehrsberuhigung in der NußgartenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab