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Verschönerung der Grünflächen um die Wohnblöcke in Niederrad

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat begrüßt die Anregung zur Verschönerung der Grünflächen in Niederrad, sieht jedoch Einschränkungen aufgrund der Eigentumsverhältnisse. Die Stadt kann nur die öffentlichen Flächen gestalten, während die privaten Flächen in der Verantwortung der Wohnungsbaugesellschaften liegen. Eine Neugestaltung der öffentlichen Freiflächen ist bereits in Planung.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Anregung des OBR 5 die Grünflächen im Bereich der Wohnblocks in Niederrad (i.W. Alfred-Miersch-Siedlung, sowie Im Mainfeld) zu qualifizieren und entsprechend der Bedarfe der Anwohner zu gestalten, wird vom Magistrat begrüßt. Die in der Anregung angesprochenen Wohngebiete sowie die entsprechenden Freiflächen sind nicht in städtischer Liegenschaftsverwaltung. Sie befinden sich im Besitz verschiedener Wohnungsbaugesellschaften (hier: Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft, Deutsche Annington und Wohnheim GmbH) sowie z.T. in Privateigentum. Ausnahmen hiervon bilden die öffentlichen Grünflächen Rudolf-Menzer-, Adolf-Belz-Anlage sowie der Spielplatz und Jugendtreff ‚Im Mainfeld'. Die beiden Anlagen bilden einen parkartigen Grünzug mit offenen, multifunktionalen Wiesenflächen. Die Anlage von Schmuckbeeten oder Urban-Gardening-Flächen wird in diesem Zusammenhang kritisch gesehen, da diese die Möglichkeit die Flächen anderweitig zu nutzen, deutlich einschränken würden. Für die Hochhausfläche "Im Mainfeld" wurde bereits unter der Federführung des Stadtplanungsamtes ein Entwicklungskonzept erstellt. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der "Wohnheim", sowie im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprozesses mit Bürger*innen und Anwohner*innenn. Im Ergebnis wurde eine Gestaltungsplanung erarbeitet. Die dort befindliche öffentliche Freifläche mit Spielplatz und Jugendtreff wird derzeit vom Grünflächenamt, mit dem Schwerpunkt auf Sport- und Freizeitangeboten, neu gestaltet. Da die Stadt lediglich für die öffentlichen Flächen zuständig ist, hat der Magistrat keine Handhabe zur Umgestaltung der wohnungsnahen bzw. an die Wohnblocks grenzenden Freiflächen im Bereich der Adolf-Miersch-Siedlung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2021OFOF 1911/5Verschönerung der Grünflächen um die Wohnblöcke in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Februar 2021OMOM 7345Verschönerung der Grünflächen um die Wohnblöcke in NiederradDirektanregung
  3. 7. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1033Verschönerung der Grünflächen um die Wohnblöcke in Niederrad
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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