Verschönerung der Grünflächen um die Wohnblöcke in Niederrad
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Grünflächen um die Wohnblöcke in Niederrad zu verschönern, um Erholungsflächen für die Bevölkerung zu schaffen. Dies soll durch Blumenbeete, Sträucher und Urban Gardening geschehen, um die Lebensqualität zu erhöhen.
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Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Grünflächen um die Wohnblöcke in Niederrad (z. B. Adolf-Miersch-Siedlung, Mainfeld, Jugenheimer Straße) verschönert werden. Denkbar sind Blumenbeete, Sträucher oder auch die Möglichkeit für Urban Gardening, um die Grünflächen als Erholungsflächen anzubieten. Wichtig ist, die Grünflächen insgesamt so zu gestalten, dass sie für alle Altersgruppen nutzbar sind.
Begründung
Die Grünflächen um die Wohnblöcke in Niederrad sind zwar vorhanden, aber nicht schön hergerichtet. Es fehlen Blumenbeete und eine ansehnliche Bepflanzung insgesamt. Menschen brauchen Erholungsflächen. Sie direkt vor der Wohnungstüre zu finden, erhöht das Wohlbefinden. Die Grünflächen um die Wohnblöcke herum bieten eine gute Möglichkeit für die gesamte Bevölkerung Niederrads. Das Bereitstellen von Möglichkeiten für Urban Gardening fördert zudem die Ökologie und Nachhaltigkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2021OFOF 1911/5Verschönerung der Grünflächen um die Wohnblöcke in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2021Sie sind hierOMOM 7345Verschönerung der Grünflächen um die Wohnblöcke in NiederradDirektanregung
- 7. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1033Verschönerung der Grünflächen um die Wohnblöcke in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats