Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Idee von Blühstreifen und Wildwiesen als Beitrag zum Insektenschutz. Es werden konkrete Vorschläge geprüft und bei Eignung umgesetzt. Die Umsetzung ist jedoch durch verschiedene Faktoren, wie die Breite der Flächen und den Einfluss von Streusalz, eingeschränkt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Auch der Magistrat unterstützt die Idee von Blühstreifen und Wildwiesen. Konkrete Vorschläge werden im Rahmen der bereitgestellten finanziellen und personellen Möglichkeiten geprüft und bei Eignung sukzessive umgesetzt. Hierzu sind im Weiteren verschiedene Umsetzungsprozesse wie Änderungen bei Ausschreibungen und Vergaben notwendig.
Der Magistrat hat die in der Anregung genannten Vorschläge des Ortsbeirates einer ersten Prüfung unterzogen und berichtet wie folgt:
Die Flächen an der Leuchte sind - wie bereits in der ST 1405/2020 ausgeführt - geeignet und für eine Umsetzung zu gegebener Zeit vorgesehen.
Die weiteren genannten Flächen sind leider größtenteils zu schmal, sodass sich dort Wildwiesen nicht langfristig etablieren könnten. Eine Mahd mit bodenschonenden Balkenmähern, die das Fachamt zur Pflege auf artenreichen Wiesen verwendet, ist auf solchen schmalen Streifen leider nicht möglich.
Der Eintrag von Streusalz von den angrenzenden Verkehrsflächen verhindert zudem auf solchen straßenbegleitenden Flächen erfahrungsgemäß eine vielfältige Artenzusammensetzung, sodass sich dadurch häufig robustere Arten wie Löwenzahn und Disteln flächig ausbreiten und weniger durchsetzungsstarke Arten verdrängen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2021OFOF 76/16Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum InsektenschutzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Januar 2022OMOM 1382Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum InsektenschutzDirektanregung
- 25. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1029Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum InsektenschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab