Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 16 beantragt die Ausweisung weiterer Blühstreifen im Stadtteil Bergen-Enkheim, um aktiv zum Insektenschutz beizutragen. Dies ist notwendig, da das Insektensterben voranschreitet und Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität ergriffen werden müssen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Blühstreifen auszuweisen. Der Ortsbeirat unterstützt die Idee der Blühstreifen und Wildwiesen und möchte den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern.
Begründung
Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Das Anlegen von Blühstreifen und Wildwiesen hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen und ist in Frankfurt schon an vielen Stellen Realität. Der Ortsbeirat denkt, dass das Konzept bei jeder verfügbaren Fläche angewendet werden sollte. Im Stadtteil Bergen-Enkheim sind noch Grünflächen vorhanden, die in dieses Programm mit einbezogen werden könnten. Der Ortsbeirat denkt dabei z. B. an - die Grünstreifen an der Leuchte; - die Grünflächen am Berger Marktplatz; - die Grünflächen des Gleisbettes in der Borsigallee; - den Schwimmbadparkplatz; - die Grünflächen am unteren Teil der Winzersteige.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2021OFOF 76/16Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum InsektenschutzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1382Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum InsektenschutzDirektanregung
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1029Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum InsektenschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats