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Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
154 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Überprüfung der Taktzeiten der Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße. Es wird erläutert, dass die Grünzeiten für Fußgänger nach einheitlichen Richtlinien bemessen werden und dass die Sicherheit beim Überqueren der Straße gewährleistet ist. Ziel ist es, die Wahrnehmung der Fußgänger zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Oftmals werden die Grünzeiten für zu Fuß Gehende, die eine ampelgeregelte Kreuzung überqueren wollen, subjektiv häufig als zu kurz und die Wartezeiten bis zur Grünschaltung als zu lange wahrgenommen. Allerdings werden die Signalschaltungen nach den in ganz Deutschland einheitlich geltenden "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) bemessen. Danach wird die Zeit, die zu Fuß Gehenden zum Überqueren der Fahrbahn zur Verfügung steht, in Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite und unabhängig von den örtlichen Faktoren, die die Ausstattung und den Betrieb einer Ampel beeinflussen, grundsätzlich gleich geregelt. Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende werden nach den RiLSA so bemessen, dass Personen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Die Grünzeit beträgt in Frankfurt am Main in der Regel nie weniger als 8 Sekunden. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß Gehende, die sich beim Wechsel von Grün auf Rot bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Grün für zu Fuß Gehende hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet, das heißt eine Art Zwischenzeit, in der der Kfz-Verkehr noch kein Grün erhält. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten in diesem Zeitraum keine Freigabe. Im Ergebnis können also zu Fuß Gehende die Fahrbahn stets sicher überqueren, selbst wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünzeit loslaufen. Andersherum stellt die Fußgängerschutzzeit sicher, dass die Fahrbahn von querendem Fußgängerverkehr frei ist, bevor der Kfz-Verkehr Grün erhalten kann. Im Bewusstsein, dass Qualität und Sicherheit des Zu-Fuß-Gehens ein hohes Gut darstellen, wird die Geschwindigkeit des Fußverkehrs in Frankfurt am Main (insbesondere mit Blick auf Kinder und ältere Menschen) stets mit 1,2 m/s, anstatt nach den RiLSA mit maximal zulässigen 1,5 m/s bemessen. Zusammenfassend heißt das, dass die Grünzeit an der betroffenen Lichtsignalanlage entsprechend den vorgenannten Eckwerten durchaus angemessen ist und allen zu Fuß Gehenden das sichere Überqueren des Überweges gestattet, bevor Pkw Grün erhalten und starten können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Januar 2020OFOF 829/3Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Februar 2020OMOM 5857Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer LandstraßeDirektanregung
  3. 25. Mai 2020Sie sind hier
    STST 1029Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße
    Stellungnahme
  4. 25. August 2022OFOF 447/2Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 12. September 2022OMOM 2752Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhenDirektanregung
  6. 9. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 154 WochenSTST 49Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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