Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Warum wurden am Knoten Sportfeld die baulichen Lärmschutzmaßnahmen abgelehnt?

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Golfstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Golfstraße per E-Mail

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1015

Betreff: Warum wurden am Knoten Sportfeld die baulichen Lärmschutzmaßnahmen abgelehnt? Der Magistrat hat, wie gewünscht, die Deutsche Bahn AG um die Begründung gebeten, die zu den Entscheidungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum Lärmschutz geführt haben und daraufhin folgende Erläuterungen erhalten: "Durch das Fahren von Fahrzeugen kommt es zu Geräuschimmissionen. Diese haben Wirkung auf das Umfeld. Um diese Auswirkungen soweit wie möglich niedrig zu halten, hat der Gesetzgeber z.B. bei einem Neubau oder einer wesentlichen Änderung von Straßen- oder Schienenverkehrswegen mit § 41.1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) festgelegt, sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar wären. Der Gesetzgeber hat in § 41.2 BlmSchG festgelegt, dass von diesem Grundsatz abgewichen werden kann, wenn die Kosten von Schutzmaßnahmen außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen würden. Die im BlmSchG genannten Rechtsbegriffe werden mit der 16. Verordnung zur Durchführung der Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BlmSchV) konkretisiert. Für Siedlungsflächen im Umfeld von Neubaumaßnahmen oder solchen Maßnahmen, die durch einen erheblichen baulichen Eingriff zu einer wesentlichen Änderung im Sinne der 16. BlmSchV führen, ist zu prüfen, ob die in § 2 der 16. BlmSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte eingehalten oder unterschritten werden. Die Höhe der Immissionsschutzgrenzwerte ist dabei vom jeweiligen Beurteilungszeitraum (Tag bzw. Nacht) und von der Art der baulichen Nutzung der Siedlungsflächen und baulichen Anlagen abhängig (z.B. Mischgebiet MI, allgemeines Wohngebiet WA). Treten Immissionskonflikte auf, so sind vorrangig aktive Maßnahmen - z.B. durch den Bau von Schallschutzwänden - zur Minderung der Schallemissionen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg vorzusehen. Die Dimensionierung der Maßnahmen in Länge und Höhe ist dabei abhängig von der Belastung, den örtlichen Gegebenheiten und von einem angemessenen Verhältnis von Wirkung und Kosten festzulegen. Ist eine Konfliktbewältigung mit vertretbaren aktiven Maßnahmen nicht möglich, ist ergänzend ein Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach gegeben. Passive Schutzmaßnahmen sind u.a. bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume. Diese Verbesserungen mindern die Einwirkungen aus Verkehrslärm. Die Verkehrswege-Schallschutzverordnung (24. BlmSchV) legt die Anforderungen an den passiven Schallschutz fest. Im Rahmen des Projektes Knoten Frankfurt (M) Stadion, 2. Baustufe ist in Frankfurt-Niederrad der Bau zweier weiterer Gleise im Bereich der bestehenden Bahntrasse geplant. Diese Maßnahme ist als wesentliche Änderung anzusehen, so dass vorgenannte Rechtsgrundsätze zu beachten sind. Danach ergibt sich für den Bereich Frankfurt-Niederrad ein Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen. Deren Dimensionierung und die Festlegung eines optimalen Schallschutzkonzeptes haben getrennt für die verschiedenen Schutzabschnitte anhand einer Nutzen-Kosten-Betrachtung zu erfolgen. Das Schallschutzkonzept für Frankfurt-Niederrad sieht zwischen Mainufer und Golfstraße auf der Ostseite der Bahnstrecke eine 1.425 m lange durchgehende Schallschutzwand (SSW) mit einer Höhe von 4,00 m über Schienenoberkante und eine 2 m hohe Schallschutzwand an der Strecke von Forsthaus nach Niederrad vor. Die Höhen und Längen dieser Schallschutzwände ergeben sich aus der oben beschriebenen, gesetzlich vorgegebenen Abwägung zwischen der Anzahl der zu lösenden Schutzfälle und den erforderlichen Kosten. Auf der Westseite werden die nach dem 16. Bundesimmissionsschutzgesetz vorgegebenen Beurteilungspegel in der Bürostadt Niederrad auch für die vorgesehene Umnutzung als Wohnungen eingehalten. Eine Schallschutzwand ist dort daher nicht vorgesehen. Die betroffenen Wohnhäuser in der Hahnstraße zwischen Mainufer und Goldsteinstraße erhalten passiven Schallschutz. Gemäß der gültigen Rechtsprechung wurden auch für diesen Bereich Schallschutzmaßnahmen zunächst auf einen Vollschutz berechnet und so in Höhe und Länge dimensioniert, dass an sämtlichen relevanten Immissionsorten die gültigen Immissionsgrenzwerte gemäß Verkehrslärmschutzverordnung, Tabelle 1, eingehalten oder unterschritten werden. Darauf aufbauend wurde gemäß § 41 BlmSchG, Absatz 2 geprüft, ob der Aufwand für die Realisierung der Schutzvorkehrungen in einem angemessenen Verhältnis zum Schutzzweck steht. Dazu wurden für eine Vielzahl von Schallschutzvarianten unterhalb des Vollschutzes die Kosten pro gelösten Schutzfall ermittelt. Hieraus wurde eine dem Schutzziel angemessene Schallschutzvariante abgeleitet. Bei den Wohnhäusern in der Hahnstraße 3 bis 7 wurde von einem Mischgebiet ausgegangen. ln diesem Fall wäre zum Schutz dieser drei Gebäude eine Schallschutzwand in Höhe von fast 10 m und etwa 300 m Länge erforderlich. Die erforderliche Wand stünde nicht nur städtebaulich, sondern auch wirtschaftlich gemäß § 41 BlmSchG, Absatz 2 in keinem angemessenen Verhältnis zum Schutzzweck. Eine nach Abwägung optimierte Wandhöhe würde 5,50 m betragen. Mit Kosten je gelöstem Schutzfall von mehr als 120.000 € bei lediglich ca. 14 gelösten Schutzfällen würde diese Wand nach § 41 nicht über ein angemessenes Verhältnis der Kosten zum Schutzzweck verfügen. Die passiven Schallschutzmaßnahmen werden mit den Eigentümern der betroffenen Gebäude nach dem Planfeststellungsbeschluss konkret abgestimmt. Sie sollen noch vor Baubeginn abgeschlossen werden."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. März 2015OFOF 1052/5Warum wurden am .Knoten Sportfeld. die baulichen Lärmschutzmaßnahmen abgelehnt?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. März 2015OMOM 4011Warum wurden am Knoten Sportfeld die baulichen Lärmschutzmaßnahmen abgelehnt?Direktanregung
  3. 10. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1015Warum wurden am Knoten Sportfeld die baulichen Lärmschutzmaßnahmen abgelehnt?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen