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Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden

Vorlagentyp: STMagistrat
139 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Installation von Solaranlagen auf städtischen Gebäuden, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Die Eignung der Dächer wird durch statische Prüfungen und Brandschutzüberprüfungen sichergestellt. Ziel ist es, die Klimaneutralität der Stadt zu unterstützen und den Ausbau von Solaranlagen zu beschleunigen.

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Stellungnahme des Magistrats

Städtische Bestandsgebäude werden zunächst auf Grundlage ihrer Ausrichtung und Größe der Dachfläche für eine Solaranlage ausgewählt. Um die größtmögliche Sicherheit zu erreichen, werden die Dächer anschließend dachstatisch überprüft. Diese Untersuchung wird durch von der Stadt beauftragte Statiker durchgeführt. Das Ergebnis ist eine sogenannte Lastreserven-Ermittlung. Durch diese werden Dachflächen als geeignet oder als ungeeignet klassifiziert, d. h. die Dachflächen werden auf ihre Tragfähigkeit für die zusätzliche Last einer Solaranlage überprüft. Außerdem erfolgt eine Überprüfung des Brandschutzes und der elektrischen Einbindung in die Niederspannungshauptverteilung.

Folgende Liegenschaften wurden im Laufe der letzten Jahre geprüft. Bei allen geprüften Liegenschaften hat die Lastreserven-Ermittlung geeignete Flächen für die Errichtung von Solaranlagen ausgewiesen. Diese Flächen wurden dann unmittelbar mit Solaranlagen belegt.

Gebäudename Leistung (kWp) Carl-Schurz-Schule 99 Berkersheimer Grundschule 99 Dahlmannschule 99 Franz-Böhm-Schule 99 Georg-August-Zinn-Schule 99 Helene-Lange-Schule 220 Judith-Kerr-Schule (ehem. IGS Kalbach-Riedberg) 99 Käthe-Kollwitz-Schule 99 KGS Niederrad 99 Kindertagesstätte Kalbach Krambambuli 70 Liebigschule 210 Liesel-Oestreicher-Schule 308 Meisterschule 99 Otto-Hahn-Schule 409 Panoramaschule 220 Süwag-Energie-Arena (Ballsporthalle) 466 Textorschule 64 Werner-von-Siemens-Schule 252 Ziehenschule 99 Summe 3.209

Folgende Dächer haben sich bei der Prüfung als ungeeignet herausgestellt:

Gebäudename Leistung kWp Stand Kasinoschule 99 Statisch ungeeignet Leibnizschule 234 Statisch ungeeignet

Derzeit in der Umsetzung für 2023 befinden sich:

Gebäudename Geplante Leistung kWp Stand Adorno-Gymnasium 173 Baubeginn

  1. Quartal 2023 Anlagenerweiterung Gymnasium Riedberg 332 Baubeginn
  2. Quartal 2023 Anlagenerweiterung Franz-Böhm-Schule 172 Baubeginn
  3. Quartal 2023 Gymnasium Römerhof Neubau 750 Baubeginn
  4. Quartal 2023 Weitere geplante Projekte, die sich derzeit in Prüfung befinden: Gebäudename Geplante Leistung kWp Stand Heinrich-Seliger-Schule 99 In Prüfung Schillerschule 99 In Prüfung Charles-Hallgarten-Schule 99 In Prüfung Grundschule Harheim 99 In Prüfung Viktor-Frankl- und Anne-Frank-Schule 166 In Prüfung Eissporthalle inkl. Umkleidegebäude 724 In Prüfung Schule am Erlenbach 70 In Prüfung Bürgerhaus Nieder-Erlenbach 55 In Prüfung Freiligrathschule 330 In Prüfung IGS-West 330 In Prüfung Hinweis: Die geplante Leistung kann sich je nach Prüfungsergebnis reduzieren. Um den Solaranlagenausbau in Zukunft zu beschleunigen, befindet sich ein Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zur Klimaneutralität auf städtischen Dächern im Geschäftsgang.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2020OMOM 6454Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenDirektanregung
  2. 28. August 2020OFOF 617/12Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
  3. 27. November 2020STST 2054Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenStellungnahme
  4. 23. April 2022OFOF 234/12Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.
  5. 6. Mai 2022VV 403Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenAnfrage
  6. 16. Juni 2022OFOF 251/12Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 1. Juli 2022VV 437Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenAnfrage
  8. 28. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 139 Wochen
    STST 1008Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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