E-Roller-Überflutung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen gegen die Überflutung der Stadt durch unsachgemäß abgestellte E-Roller zu prüfen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit und Mobilität der Bürger, insbesondere von älteren und gehandicapten Menschen, zu gewährleisten.
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Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen möglich und nötig sind, der Überflutung der Stadt und vor allem auch des Stadtteils Bergen-Enkheim durch nicht sachgerecht und teils gefährlich abgestellte E-Roller entgegenzutreten und die Nutzung von E-Rollern in geordnete Bahnen zu lenken.
Begründung
Die Stadt Frankfurt am Main und insbesondere auch der Stadtteil Bergen-Enkheim werden derzeit von E-Rollern verschiedenster Anbieter überflutet. Die E-Roller stehen und liegen überall herum, blockieren Bürgersteige, Zuwege, Einfahrten und dergleichen. Insbesondere ältere und gehandicapte Menschen, aber auch jüngere Menschen mit Kinderwagen müssen diesen künstlichen Hindernissen teilweise auf die Straße ausweichen. Leider dienen die Fahrten mit den E-Rollern nicht nur der Fortbewegung und Mobilität, vor allem in den Abend- und Nachtstunden werden gemeinsame Fahrten mit mehreren Rollern zum Event erhoben, ohne Rücksicht auf die Anwohner und deren Nachtruhe. E-Roller werden bewusst an stark frequentierten Stellen unsachgemäß abgestellt, zum Nachteil und teils auch Schaden Dritter. Rasche Abhilfe ist hier angezeigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2021OFOF 28/16E-Roller ÜberflutungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2021Sie sind hierOMOM 989E-RollerÜberflutungDirektanregung
- 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 446E-Roller ÜberflutungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats