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Abstellsituation der E-Scooter am Bahnhof Rödelheim

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Reglementierung der Abstellung von E-Scootern am Bahnhof Rödelheim zu ergreifen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten und die Nutzung öffentlicher Flächen zu optimieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, für die Umsetzung folgender Maßnahmen zu sorgen:

  1. Die Nutzung der öffentlichen Flächen durch die Anbieter von E-Scootern muss reglementiert werden, es ist eine Höchstgrenze an Fahrzeugen zu definieren, die an einem Ort in den Verkehr gebracht werden dürfen. Spätestens für die Saison 2022 muss vom Magistrat eine Obergrenze für die Abstellung von Fahrzeugen durch die Anbieter festgelegt werden.
  2. Die Abstellbereiche, respektive Gebiete, in denen auf keinen Fall Fahrzeuge bereitgestellt werden dürfen, müssen klar kommuniziert werden.
  3. Die Anbieter sind für Fahrzeuge, die Flucht- und Rettungswege blockieren, in die Haftung zu nehmen.
  4. Alle vorgenannten Regelungen sind engmaschig zu kontrollieren und Verstöße mit einem Bußgeld zu belegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Oktober 2021OFOF 58/7Abstellsituation der E-Scooter am Bahnhof RödelheimOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
  2. 2. November 2021Sie sind hier
    OMOM 984Abstellsituation der E-Scooter am Bahnhof Rödelheim
    Direktanregung
  3. 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 518Abstellsituation der E-Scooter am Bahnhof RödelheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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