Ausbau der Straßenbahn in der Rebstöcker Straße - Wurden die Bedürfnisse eines Gewerbegebietes im Bericht des Magistrats, B 848, vergessen?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Eine verbesserte Anbindung des Gallusparkes an den ÖPNV ist richtig und wichtig. Der Ausbau der Straßenbahn in diesem Bereich ist als positiv zu bewerten. Der Wegfall von zirka 100 Parkplätzen in einem als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereich ist aber nicht hinnehmbar. Bei einer Bebauung des Geländes der Kleyerstraße 90, der Bauantrag wurde bereits gestellt, ist auch mit einer erhöhten Zahl von Arbeitnehmern zu rechnen, die mit dem eigenen Personenkraftwagen anreisen. Vorausschauend sollte der Magistrat eine Entwicklung vermeiden, die zu einer Mehrbelastung der Wohnbevölkerung führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Stellungnahme(n) des Magistrats:
- Stellungnahme vom 24.03.1999 Versandpaket: 27.01.1999 Aktenzeichen: 61-1
Inhalt
OBR-Anregung an den Magistrat vom 19.01.1999, OM 869 entstanden aus Vorlage: OBR-Fraktionsantrag vom 20.12.1998, OF 289 /1
Betreff: Ausbau der Straßenbahn in der Rebstöcker Straße - Wurden die Bedürfnisse eines Gewerbegebietes im Bericht des Magistrats, B 848, vergessen? Tenor:
- Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, Ersatz für die im Rahmen des Ausbaus der Straßenbahn wegfallenden Parkplätze zu stellen. Dabei ist zu prüfen und zu berichten, ob eine Umgestaltung der westlichen Seite des Gustavsburger Platzes dazu geeignet ist. Durch eine Zurücksetzung der Holzpoller und eine entsprechende Umgestaltung ließe sich dort ein Teil der verlorenen Parkplätze ersetzen, ohne in die Grünanlagen des Platzes einzugreifen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob das Längsparken auf beiden Seiten der Fahrbahn möglich ist, wenn sich die Straßenbahn die Straße mit dem Individualverkehr teilt. Begründung: Eine verbesserte Anbindung des Gallusparkes an den ÖPNV ist richtig und wichtig. Der Ausbau der Straßenbahn in diesem Bereich ist als positiv zu bewerten. Der Wegfall von zirka 100 Parkplätzen in einem als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereich ist aber nicht hinnehmbar. Bei einer Bebauung des Geländes der Kleyerstraße 90, der Bauantrag wurde bereits gestellt, ist auch mit einer erhöhten Zahl von Arbeitnehmern zu rechnen, die mit dem eigenen Personenkraftwagen anreisen. Vorausschauend sollte der Magistrat eine Entwicklung vermeiden, die zu einer Mehrbelastung der Wohnbevölkerung führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1Stellungnahme(n) des Magistrats:
- Stellungnahme vom 24.03.1999 Versandpaket: 27.01.1999 Aktenzeichen: 61-1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 1998BB 848Ausbau der Straßenbahn in der Rebstöcker Straße zwischen Mainzer Landstraße und KleyerstraßeMagistratsbericht
- 20. Dezember 1998OFOF 289/1Ausbau der Straßenbahn in der Rebstöcker Straße - Wurden die Bedürfnisse eines Gewerbegebietes in der B 848 vergessen?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 1999Sie sind hierOMOM 869Ausbau der Straßenbahn in der Rebstöcker Straße - Wurden die Bedürfnisse eines Gewerbegebietes im Bericht des Magistrats, B 848, vergessen?Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats