Renaturierungsmaßnahmen am Unterlauf des Eschbachs
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten für einen naturnahen Ausbau des Eschbachs zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu prüfen. Dies ist notwendig, um die Gefährdung durch Hochwasser zu reduzieren und Lebensräume für Flora und Fauna zu schaffen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein naturnaher Ausbau des Eschbachs zwischen Harheim und Nieder-Eschbach umgesetzt werden kann.
Begründung
Insbesondere in den Ortslagen Harheim und Nieder-Eschbach reicht die Bebauung oftmals bis an die Böschung des Gewässers. Hier besteht im höchsten Maße Gefährdung durch Hochwasser. Der Ortsbeirat erinnert an die Überschwemmung im Jahre 2003. Auch in diesem Jahr war der Wasserspiegel durch Starkregenereignisse zeitweise kritisch. Eine Renaturierung von Teilstücken zwischen den beiden Stadtteilen könnte dem Fluss Überflutungsmöglichkeiten geben und somit die Gefährdungslage für Überschwemmungen reduzieren. Weiterhin wird durch Maßnahmen wie Wiederanbindung an Auenbereiche, Abflachung des Querprofils, Diversifizierung der Ufer und Sohlenstrukturen, das Etablieren hochwasserwirksamer Ufergehölze Lebensraum für Flora und Fauna geschaffen. Bestes Beispiel für eine gelungene Renaturierungsmaßnahme ist die Nidda im Bereich des Berkersheimer Bogens.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2021OFOF 39/14Renaturierungsmaßnahmen am Unterlauf des EschbachsOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 25. Oktober 2021Sie sind hierOMOM 833Renaturierungsmaßnahmen am Unterlauf des EschbachsDirektanregung
- 31. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 195Renaturierungsmaßnahmen am Unterlauf des EschbachsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats