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Barrierefreiheit im Ortsbezirk - Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße

Vorlagentyp: OM
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 820 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 13.10.2016

Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk - Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Querungsbereichen der Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße die Barrierefreiheit mit nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zu verbessern oder neu einzurichten:

  1. Absenkung der Bürgersteige beim Übergang an der Ampel Juliusstraße.
  2. Absenkung der Bürgersteige beim Übergang Franz-Rücker-Allee (von der Max-Beckmann-Schule zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 16 gegenüber), hier insbesondere im Bereich der Verkehrsinsel.
  3. Ebenfalls Absenkung der Bürgersteige beim Ampelübergang Sophienstraße am Eckhaus Juliusstraße zur gegenüberliegenden Seite. Begründung: Der Handlungsbedarf für diese Maßnahmen liegt hier im wahrsten Sinne des Wortes "auf der Straße". Besonders die Mittelinsel auf der Franz-Rücker-Allee können Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nur im gefahrvollen Einsatz umfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2016OFOF 122/2Barrierefreiheit im Ortsbezirk - Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und JuliusstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 31. Oktober 2016Sie sind hier
    OMOM 820Barrierefreiheit im Ortsbezirk - Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße
    Direktanregung
  3. 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 105Barrierefreiheit im Ortsbezirk - Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und JuliusstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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