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Nied: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Oeserstraße (auf Höhe der Hausnummer 155)

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg in der Oeserstraße zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung vorzusehen. Besonders das erhöhte Verkehrsaufkommen und die Nutzung durch Schulkindern wird als entscheidender Faktor für die Notwendigkeit dieser Überprüfung angesehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Oeserstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Oeserstraße auf Höhe der Hausnummer 155 (vor dem Lidl-Markt) zu überprüfen, ggf. geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit vorzusehen und dem Ortsbeirat darüber zu berichten. Insbesondere wird gebeten: - die Markierung, Beschilderung und Beleuchtung des Fußgängerüberwegs zu überprüfen (Sichtbarkeit, Zustand, Erkennbarkeit insbesondere aus Richtung Wald kommend); - temporäre Geschwindigkeitsmessungen durchführen zu lassen, um das tatsächliche Fahrverhalten objektiv zu erfassen; - eine Schulwegbegehung gemeinsam mit Polizei, Schule und Elternvertretung durchzuführen; - ergänzende Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu prüfen, wie z. B. Fahrbahneinengungen, zusätzliche Beschilderung (insbesondere aus Richtung Wald), Versetzen oder Ergänzen der Verkehrszeichen, eine digitale Geschwindigkeitsanzeige ("Smiley"). Sofern sich aus den Prüfungen ergibt, dass die derzeitige Ausgestaltung des Fußgängerüberwegs nicht ausreicht, wird der Magistrat gebeten, auch weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen - einschließlich einer Lichtsignalanlage - zu prüfen.

Begründung

Der Fußgängerüberweg vor dem Lidl-Markt in der Oeserstraße wird von vielen Bürgern genutzt, darunter auch Schulkindern. Aus der Bürgerschaft wird berichtet, dass Fahrzeuge insbesondere aus Richtung Wald kommend mit erhöhter Geschwindigkeit in den Stadtteil einfahren und häufig nicht rechtzeitig vor dem Überweg anhalten. Eine Petition mit rund 200 Unterschriften unterstreicht eine wahrgenommene Problemlage. Auch im Rahmen von Gesprächen mit der örtlichen Polizei wurde die Situation als zumindest prüfenswert eingeschätzt. Ziel der Anregung ist es, die Situation objektiv bewerten zu lassen und auf Grundlage belastbarer Daten geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu ergreifen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Februar 2026OFOF 1475/6Nied: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Oeserstraße (Höhe Hausnummer 155)Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. Februar 2026Sie sind hier
    OMOM 8175Nied: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Oeserstraße (auf Höhe der Hausnummer 155)
    Direktanregung
  3. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1218Nied: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Oeserstraße (auf Höhe der Hausnummer 155)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 3 · 11.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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