Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle „Hohe Brück“
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 805 entstanden aus Vorlage: OF 55/13 vom 13.10.2016
Betreff: Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle "Hohe Brück" Der Magistrat wird gebeten, auf den Vertragspartner des RMV (traffiQ) einzuwirken, dass die an der Endhaltestelle "Hohe Brück" wartenden Busse der Linie 29 die Motoren während der Pause abstellen.
Begründung: Die Haltestelle "Hohe Brück" dient in Richtung Ortskern von Nieder-Erlenbach als End- und Pausenhaltestelle der Linie 29 vom Nordwestzentrum und zurück. Die Linie wird montags bis samstags von 04:00 Uhr bis 00:30 Uhr und sonntags von 05:30 Uhr bis 00:30 Uhr bedient, sodass die Busfahrer auch in den frühen Morgen- und späten Abendstunden hier eine mindestens zehnminütige Pause einlegen. Während dieser Zeit lassen viele Fahrer den Motor zur Versorgung von Heizung/Klimaanlage laufen, was eine nicht hinzunehmende Lärmbelästigung für die direkten Anwohner und auch eine unnötige Luftverschmutzung darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2016OFOF 55/13Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle „Hohe Brück“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2016Sie sind hierOMOM 805Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle „Hohe Brück“Direktanregung
- 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 300Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle "Hohe Brück"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats