Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle "Hohe Brück"
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 300
Betreff: Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle "Hohe Brück" Den beauftragten Busverkehrsunternehmen ist es untersagt, den Motor ihrer Fahrzeuge während der Pausenzeiten laufen zu lassen. Das gilt auch für die Buslinie 29 an der Endhaltestelle "Hohe Brück" bzw. für die Transdev Rhein-Main GmbH, die aktuell noch einmal darauf hingewiesen wurde. In diesem Sinne wurde der Anregung des Ortsbeirates entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2016OFOF 55/13Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle „Hohe Brück“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2016OMOM 805Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle „Hohe Brück“Direktanregung
- 3. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 300Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle "Hohe Brück"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab