Modellprojekte der Sozialen Stadt Gallus weiterführen!
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 790 entstanden aus Vorlage: OF 116/1 vom 27.12.2011
Betreff: Modellprojekte der Sozialen Stadt Gallus weiterführen! Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Jugend- und Sozialamt die Weiterführung und Finanzierung des für das Gallus wichtigen Projektes "1:1 für Ausbildung" (läuft am 31.03.2012 aus, Kosten: circa 84.800 Euro/Jahr) aus dem HEGISS-Förderprogramm im Rahmen der Sozialen Stadt Gallus sicherzustellen. Das Projekt hat sich praktisch bewährt und soll deshalb als dauerhafte soziale Einrichtung abgesichert werden.
Begründung: Familien aus dem Gallus haben es vielfach besonders schwer, ihren Kindern eine gute Bildung und Ausbildung und somit einen guten, chancenreichen Start in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Erschwerend wirken hier vor allem zu geringe Kenntnisse der Eltern über das deutsche Bildungssystem und Fördermöglichkeiten, aber auch unbegründete Vorurteile von Arbeitgebern und Ausbildungseinrichtungen. Das oben genannte Projekt, aber auch weitere Projekte der Sozialen Stadt, haben hier beispielhaft Wege aufgezeigt, wie man diesen Hindernissen begegnen kann, indem man aktiv mit den Eltern und den Jugendlichen selbst für Qualifizierung und erfolgreichere Bewerbungsstrategien sorgt. Bei den durch HEGISS (Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt) im Gallus geförderten, nichtinvestiven Aktivitäten handelt es sich vielfach um sogenannte "Modellprojekte". Diese sollen innovative Wege für die Qualifizierung und Beschäftigung für Kinder, Jugendliche sowie erwachsene Frauen und Männer aufzeigen. Aufgrund der Konzeption des Förderprogramms ist in diesem Rahmen nur eine vorübergehende Finanzierung möglich. Nach Abschluss der Phase als Modellprojekt ist hier die jeweilige Kommune gefordert, diejenigen Projekte, die sich praktisch bewährt haben, weiterzuführen. Mehrere Modellprojekte der Sozialen Stadt Gallus, insbesondere das Obengenannte, haben sich praktisch als außerordentlich erfolgreich erwiesen und bereits in der kurzen Projektlaufzeit wichtige Beiträge für die soziale Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Stadtteil geleistet. Sie tragen somit aktiv zum sozialen Frieden und zur Integration bei. Wenn allerdings eine Fortführung aufgrund fehlender Finanzierung nicht stattfindet, wird das bisher Erreichte gefährdet und die soziale Benachteiligung von Heranwachsenden aus dem Gallus wird sich vertiefen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2011OFOF 116/1Modellprojekte der Sozialen Stadt Gallus weiterführen!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 17. Januar 2012Sie sind hierOMOM 790Modellprojekte der Sozialen Stadt Gallus weiterführen!Direktanregung
- 20. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 308Modellprojekte der Sozialen Stadt Gallus weiterführen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats