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Baustellenkommunikation spürbar verbessern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, Defizite in der Kommunikation und Koordination von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 6 zu beheben. Dies beinhaltet die Etablierung verbindlicher Standards und klarer Zuständigkeiten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Defizite bei der Kommunikation und Koordination von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 6 zu beheben und hierfür verbindliche, überprüfbare Standards festzulegen. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, 1. für jede Baumaßnahme im öffentlichen Raum verpflichtend gut sichtbare und verständliche Baustellenhinweise aufzustellen, die mindestens folgende Punkte enthalten:

a) Anlass und Ziel der Maßnahme;

b) Beginn, geplante Dauer und ggf. Bauabschnitte; c) zuständigen Bauherren bzw. verantwortliches Amt; d) eine konkrete Kontaktstelle für Rückfragen. 2. Verzögerungen, Terminverschiebungen oder Änderungen im Bauablauf aktiv zu kommunizieren; 3. für jede Baumaßnahme eine eindeutig verantwortliche Stelle zu benennen, die für Koordination, Information und Aktualisierung verantwortlich ist; 4. parallele oder sich überschneidende Baumaßnahmen im Ortsbezirk 6 verbindlich zu koordinieren.

Begründung

Im Ortsbezirk 6 - zuletzt insbesondere in Griesheim, Sossenheim und Unterliederbach - besteht seit geraumer Zeit ein erhebliches und nachvollziehbares Unverständnis über den Umgang mit Baumaßnahmen im öffentlichen Raum. Die Vielzahl an Baustellen trifft auf eine Kommunikation, die häufig verspätet, unvollständig oder widersprüchlich ist. Die Bürgerinnen und Bürger erleben angekündigte Baustellen, die nicht beginnen, Baustellen, die plötzlich eingerichtet werden, fehlende Hinweise zur Dauer und Zuständigkeit sowie schlecht abgestimmte Parallelmaßnahmen. Diese Zustände sind kein Einzelfall mehr, sondern haben sich zu einem strukturellen Problem entwickelt. Akzeptanz für unvermeidbare Einschränkungen entsteht nur dort, wo transparent, verlässlich und respektvoll informiert wird. Der Magistrat ist daher aufgefordert, von unverbindlichen Ankündigungen und Prüfungen Abstand zu nehmen und stattdessen klare Zuständigkeiten, verbindliche Standards und eine konsequente Umsetzung sicherzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Dezember 2025OFOF 1417/6Frankfurter Westen: Baustellenkommunikation spürbar verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 7903Baustellenkommunikation spürbar verbessern
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 2 · 09.06.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 3 · 11.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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