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Sofortmaßnahmen und nachhaltige Sanierung des Empfangsgebäudes Höchster Bahnhof - Konsequenzen aus der akuten Einsturzgefahr sowie Wiederaufnahme der…

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Sofortmaßnahmen und nachhaltige Sanierung des Empfangsgebäudes Höchster Bahnhof - Konsequenzen aus der akuten Einsturzgefahr sowie Wiederaufnahme der bisherigen Ortsbeiratsanregungen OM 1099 und OM 5351

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
229 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung fordert dringende Sofortmaßnahmen zur Sanierung des Empfangsgebäudes am Höchster Bahnhof aufgrund akuter Einsturzgefahr. Gleichzeitig wird die Stadt aufgefordert, Handlungsmöglichkeiten zu prüfen, um die Attraktivität des Bahnhofs zu verbessern und den Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Die jüngsten Ereignisse am Höchster Bahnhof haben gezeigt, dass sich Teile der Deckenkonstruktion gelöst haben und das Empfangsgebäude aufgrund akuter Einsturzgefahr vollständig gesperrt werden musste.

Diese Entwicklung verdeutlicht, wie dringend notwendig die Sanierung der Bahnhofshalle ist und wie berechtigt die bereits in den Jahren 2021 und 2024 eingebrachten Anregungen des Ortsbeirats OM 1099 und OM 5351 waren. Trotz mehrfacher Hinweise des Ortsbeirates und konkreter Vorschläge zur Verbesserung des baulichen Zustands sowie zur Entwicklung eines Nutzungskonzeptes wurde bislang kein nachhaltiger Fortschritt erzielt. Die Stellungnahmen des Magistrats verwiesen wiederholt auf fehlende Planungsfreigaben der Deutschen Bahn, ungeklärte Besitzverhältnisse sowie ausstehende Finanzierungsentscheidungen.

Da das Empfangsgebäude im Eigentum der Deutschen Bahn steht, kann die Stadt Frankfurt aktuell nur politisch und verwaltungstechnisch Einfluss nehmen, jedoch keine eigenen Maßnahmen im Gebäude ergreifen. In der aktuellen Presseberichterstattung ist mittlerweile von einer möglichen Wiederöffnung des Empfangsgebäudes innerhalb eines Zeitraums von rund ein bis zwei Wochen die Rede. Diese Angaben sind jedoch unverbindlich und abhängig von der Errichtung eines Schutzgerüstes sowie weiteren sicherheitsrelevanten Prüfungen. Ein belastbares, verbindlich kommuniziertes Datum der Deutschen Bahn liegt derzeit nicht vor.

Zudem sind in den vergangenen Tagen mehrere Bürgerinnen und Bürger an den Ortsbeirat herangetreten, die auf die seit Langem unzureichende Ausstattung des Bahnhofsumfeldes mit Sitzgelegenheiten hingewiesen haben. Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sind auf zusätzliche Bänke angewiesen, um Wartezeiten und längere Umsteigewege zu bewältigen.

Die derzeitige Sperrung und die geänderten Wegeführungen verschärfen diese Situation zusätzlich. Die eingetretene Gefährdungslage, die Sperrung des Gebäudes sowie die erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr zeigen deutlich, dass ein weiteres Zögern nicht akzeptabel ist.

Da die Deutsche Bahn als Eigentümerin offenbar nicht in der Lage ist, zeitnah für Planungssicherheit zu sorgen, muss die Stadt Frankfurt ihre Handlungsmöglichkeiten prüfen - insbesondere auch im Hinblick auf die Fragestellung einer möglichen Übernahme einzelner Gebäudeteile, um die Attraktivität des Bahnhofs dauerhaft zu verbessern.

Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten,

  1. umgehend umfassende Informationen zur aktuellen statischen Situation, zur Schadensursache sowie zu den geplanten Sofortmaßnahmen der Deutschen Bahn einzuholen und vorzulegen;
  2. einen verbindlichen, belastbaren Zeitplan von der Deutschen Bahn einzufordern und darzustellen, ab welchem Termin die Bevölkerung mit einer tatsächlich bestätigten Wiederöffnung des Empfangsgebäudes rechnen kann;
  3. eine öffentliche Informationsveranstaltung zu organisieren, bei der Deutsche Bahn, Magistrat und Denkmalamt gemeinsam den aktuellen Stand sowie die nächsten Schritte erläutern;
  4. darzustellen, wie die Anregungen des Ortsbeirats OM 1099 und OM 5351 angesichts der aktuellen Gefährdungslage weiterverfolgt und aktualisiert werden können;
  5. den Ankauf des Empfangsgebäudes/der Bahnhofshalle (ohne Gleis- und Bahntechnikanlagen) durch eine städtische Beteiligungsgesellschaft zu prüfen, um der Stadt Frankfurt erstmals eigene Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich Sanierung, Nutzung und Gestaltung zu eröffnen;
  6. im Falle eines möglichen Erwerbs darzustellen, wie eine denkmalgerechte Sanierung, die Umwandlung in städtisch vermietbare Gewerbeflächen sowie die Entwicklung eines eigenen städtischen Nutzungskonzepts umgesetzt werden können;
  7. darzustellen, wie während der Sperrung des Gebäudes Übergangslösungen für Fußwege, Bushaltestellen und gewerbliche Betriebe geschaffen werden können, um die Belastungen für Pendlerinnen und Pendler sowie für die Gewerbetreibenden zu reduzieren;
  8. ein Zukunftskonzept für die Bahnhofshalle des Bahnhofs "Höchst" anzustoßen; dabei wird der Magistrat gebeten,

- im Falle eines städtischen Ankaufs ein solches Zukunftskonzept in eigener Verantwortung zu entwickeln; - im Falle eines Nicht-Ankaufs die Deutsche Bahn nachdrücklich aufzufordern, ein entsprechendes Zukunftskonzept vorzulegen und dabei die Stadt Frankfurt und den Ortsbeirat einzubeziehen;

  1. im Zuge der anstehenden Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen sowie der veränderten Wegeführungen zu prüfen, ob zusätzliche Sitzgelegenheiten (Bänke) im Bereich des Höchster Bahnhofs geschaffen werden können, insbesondere entlang der provisorischen Fußwege und an stark frequentierten Umsteigepunkten, um den Bedürfnissen älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen gerecht zu werden.

Begründung

Vorgang: OM 1099/21 OBR 6; OM 5351/24 OBR 6 Die jüngsten Ereignisse am Höchster Bahnhof haben gezeigt, dass sich Teile der Deckenkonstruktion gelöst haben und das Empfangsgebäude aufgrund akuter Einsturzgefahr vollständig gesperrt werden musste. Diese Entwicklung verdeutlicht, wie dringend notwendig die Sanierung der Bahnhofshalle ist und wie berechtigt die bereits in den Jahren 2021 und 2024 eingebrachten Anregungen des Ortsbeirats OM 1099 und OM 5351 waren. Trotz mehrfacher Hinweise des Ortsbeirates und konkreter Vorschläge zur Verbesserung des baulichen Zustands sowie zur Entwicklung eines Nutzungskonzeptes wurde bislang kein nachhaltiger Fortschritt erzielt. Die Stellungnahmen des Magistrats verwiesen wiederholt auf fehlende Planungsfreigaben der Deutschen Bahn, ungeklärte Besitzverhältnisse sowie ausstehende Finanzierungsentscheidungen. Da das Empfangsgebäude im Eigentum der Deutschen Bahn steht, kann die Stadt Frankfurt aktuell nur politisch und verwaltungstechnisch Einfluss nehmen, jedoch keine eigenen Maßnahmen im Gebäude ergreifen. In der aktuellen Presseberichterstattung ist mittlerweile von einer möglichen Wiederöffnung des Empfangsgebäudes innerhalb eines Zeitraums von rund ein bis zwei Wochen die Rede. Diese Angaben sind jedoch unverbindlich und abhängig von der Errichtung eines Schutzgerüstes sowie weiteren sicherheitsrelevanten Prüfungen. Ein belastbares, verbindlich kommuniziertes Datum der Deutschen Bahn liegt derzeit nicht vor. Zudem sind in den vergangenen Tagen mehrere Bürgerinnen und Bürger an den Ortsbeirat herangetreten, die auf die seit Langem unzureichende Ausstattung des Bahnhofsumfeldes mit Sitzgelegenheiten hingewiesen haben. Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sind auf zusätzliche Bänke angewiesen, um Wartezeiten und längere Umsteigewege zu bewältigen. Die derzeitige Sperrung und die geänderten Wegeführungen verschärfen diese Situation zusätzlich. Die eingetretene Gefährdungslage, die Sperrung des Gebäudes sowie die erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr zeigen deutlich, dass ein weiteres Zögern nicht akzeptabel ist. Da die Deutsche Bahn als Eigentümerin offenbar nicht in der Lage ist, zeitnah für Planungssicherheit zu sorgen, muss die Stadt Frankfurt ihre Handlungsmöglichkeiten prüfen - insbesondere auch im Hinblick auf die Fragestellung einer möglichen Übernahme einzelner Gebäudeteile, um die Attraktivität des Bahnhofs dauerhaft zu verbessern

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 31. Oktober 2021OFOF 248/6Höchst: Attraktivere Höchster BahnhofshalleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. November 2021OMOM 1099Höchst: Attraktivere Höchster BahnhofshalleDirektanregung
  3. 4. März 2022STST 624Höchst: Attraktivere Höchster BahnhofshalleStellungnahme
  4. 16. September 2022STST 2104Höchst: Attraktivere Höchster BahnhofshalleStellungnahme
  5. 12. März 2024OFOF 989/6Höchst: Zustand der Bahnhofswartehalle sowie Attraktivitätssteigerung der Immobilie durch neuartiges NutzungskonzeptOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 16. April 2024OMOM 5351Höchst: Zustand der Bahnhofswartehalle sowie Attraktivitätssteigerung der Immobilie durch neuartiges NutzungskonzeptDirektanregung
  7. 2. Dezember 2024STST 2032Höchst: Zustand der Bahnhofswartehalle sowie Attraktivitätssteigerung der Immobilie durch neuartiges NutzungskonzeptStellungnahme
  8. 18. November 2025OFOF 1387/6Höchst: Sofortmaßnahmen und nachhaltige Sanierung des Empfangsgebäudes Höchster Bahnhof - Konsequenzen aus der akuten Einsturzgefahr sowie Wiederaufnahme der bisherigen Ortsbeiratsanregungen OM 1099 und OM 5351Ortsbeiratsantrag · CDU
  9. 25. November 2025Sie sind hier
    OMOM 7740Sofortmaßnahmen und nachhaltige Sanierung des Empfangsgebäudes Höchster Bahnhof - Konsequenzen aus der akuten Einsturzgefahr sowie Wiederaufnahme der bisherigen Ortsbeiratsanregungen OM 1099 und OM 5351
    Direktanregung
  10. 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 229 WochenSTST 560Sofortmaßnahmen und nachhaltige Sanierung des Empfangsgebäudes Höchster Bahnhof - Konsequenzen aus der akuten Einsturzgefahr sowie Wiederaufnahme der bisherigen Ortsbeiratsanregungen OM 1099 und OM 5351Stellungnahme
  11. 17. Mai 2026OFOF 21/6Frankfurt Höchst: Vorstellung der Studie zum Nutzungskonzept des Empfangsgebäudes des Höchster BahnhofsOrtsbeiratsantrag · CDU
  12. 9. Juni 2026VV 22Frankfurt Höchst: Vorstellung der Studie zum Nutzungskonzept des Empfangsgebäudes des Höchster BahnhofsAnfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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