Information zu Veranstaltungen auf Grünflächen des Ortsbezirks 3
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert, dass künftig wieder eine Übersicht über genehmigte Veranstaltungen in den Grünanlagen seines Bezirks bereitgestellt wird. Dies wird als notwendig erachtet, da die frühere Routine der Information nicht mehr befolgt wird.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 3 eine Übersicht der in den Grünanlagen des Ortsbezirks 3 im Jahr 2025 genehmigten Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen und bei künftigen Anfragen zur Genehmigung von Veranstaltungen den Ortsbeirat 3 vorab zu informieren.
Begründung
Bis vor einigen Jahren wurde der Ortsbeirat 3 über beantragte Genehmigungen für Veranstaltungen in den in seine Zuständigkeit fallenden Grünflächen vorab informiert. Leider ist dies in den letzten Jahren nicht mehr erfolgt. Daher bittet der Ortsbeirat 3 mit dieser Anregung diese Information wieder als Routine ein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2025OFOF 936/3Information zu Veranstaltungen auf Grünflächen des Ortsbezirks 3Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7708Information zu Veranstaltungen auf Grünflächen des Ortsbezirks 3Direktanregung
- 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 200Informationen zu Veranstaltungen auf Grünflächen des Ortsbezirks 3Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats