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Walter-Kolb-Schule

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 30.05.2006, OM 74 entstanden aus Vorlage: OF 46/6 vom 12.05.2006

Betreff: Walter-Kolb-Schule Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gelände der Walter-Kolb-Schule folgende Maßnahmen durchführen zulassen:

  1. Der Zaun auf der Westseite des Geländes, zur Liegenschaft Grauer Stein 9, Flur 11, Flurstück 84/1, wird erhöht, so dass ein Übersteigen nicht mehr möglich ist.
  2. Der Ballfangzaum an dieser Seite wird entsprechend verbreitert.
  3. Das Tor an der Turnhalle wird repariert.
  4. Der Zaun an der Ostseite des Geländes wird repariert und anschließend bepflanzt. Begründung: Auf Grund einer Nachbarschaftsbeschwerde hat sich gezeigt, dass die Maßnahmen unter 1. und 2. notwendig sind, damit der Grundstückseigentümer in seinen Eigentumsrechten nicht beeinträchtigt wird. Das Erfordernis der weiteren Maßnahmen wurde bei einer Besichtigung des Schulgeländes deutlich. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Die Schulkonferenz hat sich für diese Maßnahmen ausgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Mai 2006OFOF 46/6Walter-Kolb-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 30. Mai 2006Sie sind hier
    OMOM 74Walter-Kolb-Schule
    Direktanregung
  3. 16. August 2006Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 770Walter-Kolb-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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