Walter-Kolb-Schule
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2006, ST 770
Betreff:
Walter-Kolb-Schule
Für die Maßnahmen 1. und 2. ist das Hochbauamt beauftragt, die Kosten zu ermitteln.
Sobald unter Beachtung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes eine Kostenbeteiligung herbeigeführt und die Finanzierung sichergestellt werden kann, können die Maßnahmen beauftragt werden.
Die Reparatur des Tores und des Zaunes erfolgt durch die Schule im Zuge der Regelung für Kleinreparaturen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2006OFOF 46/6Walter-Kolb-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Mai 2006OMOM 74Walter-Kolb-SchuleDirektanregung
- 16. August 2006Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 770Walter-Kolb-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab