Anordnung von Schrägparken im Goldbergweg
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM 73 entstanden aus Vorlage: OF 40/5 vom 05.05.2011
Betreff: Anordnung von Schrägparken im Goldbergweg
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das Schrägparken auf dem südlichen Teil des Goldbergwegs, zwischen der Liegenschaft Goldbergweg 33 und der Einmündung Mathildenstraße, unter der Berücksichtigung, dass eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter verbleibt, angeordnet werden kann. Die Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter ist gegebenenfalls durch Drängelgitter abzusichern.
Begründung: Im Goldbergweg und in den davon abgehenden Straßen herrscht zum Teil Parkplatzmangel. Durch das Anordnen von Schrägparken in dem im Antragstenor angegebenen Abschnitt könnten Parkplätze hinzugewonnen werden. Weiter würde durch diese Maßnahme der Straßenquerschnitt verringert, was einem Übertreten der vorgegebenen Geschwindigkeit von 30 km/h entgegenwirken würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2011OFOF 40/5Anordnung von Schrägparken im GoldbergwegOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 27. Mai 2011Sie sind hierOMOM 73Anordnung von Schrägparken im GoldbergwegDirektanregung
- 8. August 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 968Anordnung von Schrägparkplätzem im GoldbergwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats