Anordnung von Schrägparkplätzem im Goldbergweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 968
Betreff: Anordnung von Schrägparkplätzem im Goldbergweg Im fraglichen Abschnitt des Goldbergwegs verläuft auch eine Buslinie. Aus diesem Grund sollte hier eine Mindestfahrbahnbreite von mindestens 5 Meter verbleiben. Bei einer Restgehwegbreite von 1,50 Meter stünden für die Ausweisung von Stellplätzen lediglich 4 Meter zur Verfügung. Für die Einrichtung von Schrägparkplätzen ist jedoch eine Parktiefe von 4,85 Meter erforderlich. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2011OFOF 40/5Anordnung von Schrägparken im GoldbergwegOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 27. Mai 2011OMOM 73Anordnung von Schrägparken im GoldbergwegDirektanregung
- 8. August 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 968Anordnung von Schrägparkplätzem im GoldbergwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab