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Sichere Zufahrt für Radfahrende zum Fahrradparkaus Hauptbahnhof

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
122 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Beschilderung für Radfahrende zum Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof zu ergreifen. Dies ist notwendig, da die aktuelle Zufahrt gefährlich ist und viele Radfahrende den Weg zum Parkhaus nicht finden. Ziel ist es, die Nutzung des Fahrradparkhauses zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Sicherheit und Hinweisbeschilderung für Radfahrende, die ihr Rad in das Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof einstellen möchten, dafür sorgen zu lassen, dass 1. unmittelbar vor dem Fahrradparkhaus Hauptbahnhof auf der Mannheimer Straße zwischen Stuttgarter Straße und der Zufahrt ein Radweg markiert wird anstelle der drei Parkplätze; 2. eine ausreichend große und von Weitem sichtbare Hinweisbeschilderung der Zufahrtsrampe, z. B. in Form zweier bedruckter Banner, angebracht wird; 3. ein Verkehrszeichen Nr. 138 "Radverkehr" vor dem Parkhaus in Fahrtrichtung Hafenstraße angebracht wird; 4. im nächsten Schritt markierte Radwege auf der Stuttgarter Straße in Richtung Gutleutviertel, Bahnhofsviertel und Sachsenhausen eingerichtet werden und 5. markierte Radwege auf der Mannheimer Straße in Richtung Gutleutviertel, Gallus und Europaviertel eingerichtet werden.

Begründung

Die Zufahrt zum Fahrradparkhaus am Frankfurter Hauptbahnhof ist gefährlich, es gibt keine sicheren, markierten Radwege und keine Hinweisbeschilderung. Lediglich an einer Gebäudeecke befinden sich zwei kleine Schildchen. Eine sichere Querung der Mannheimer Straße ist vor dem Parkhaus wegen Straßenbahn- und Busverkehr, den Reisebussen und den zahlreichen fahrenden und parkenden Pkw für zu Fuß Gehende und Radfahrende nicht möglich. Insbesondere die Anfahrt von der Innenstadt aus über Hauptbahnhof-Süd ist wegen des heftigen Verkehrs, der Reisebusse und illegal parkenden Fahrzeuge Radfahrenden nicht zuzumuten. Viele Radfahrende und Pendlerinnen bzw. Pendler aus den umliegenden Stadtteilen wie Sachsenhausen, dem Bahnhofsviertel, dem Gutleutviertel, dem Gallus und dem Europaviertel wollen ihr Fahrrad am Hauptbahnhof parken, finden aber den Weg zum Parkhaus nicht, weil es nicht ausreichend beschildert ist oder die Menschen davon noch gar keine Kenntnis haben. Dies spiegelt sich in der geringen Auslastung des Fahrradparkhauses wider.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2021OFOF 1560/1Sichere Zufahrt für Radfahrende zum Fahrradparkaus HauptbahnhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. Februar 2021Sie sind hier
    OMOM 7318Sichere Zufahrt für Radfahrende zum Fahrradparkaus Hauptbahnhof
    Direktanregung
  3. 2. August 2021STST 1388Sichere Zufahrt für Radfahrende zum Fahrradparkaus HauptbahnhofStellungnahme
  4. 8. April 2022STST 886Sichere Zufahrt für Radfahrende zum Fahrradparkaus HauptbahnhofStellungnahme
  5. 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 122 WochenSTST 1209Sichere Zufahrt für Radfahrende zum Fahrradparkhaus HauptbahnhofStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 3 · 29.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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