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Unterführung zwischen Hanauer Landstraße und Orber Straße

Vorlagentyp: OM
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2011, OM 727 entstanden aus Vorlage: OF 68/11 vom 20.11.2011

Betreff: Unterführung zwischen Hanauer Landstraße und Orber Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die im Zuge der Nordmainischen S-Bahn geplante Unterführung, zwischen Hanauer Landstraße und Orber Straße (auf Höhe der Ernst-Heinkel-Straße), unabhängig vom Bau der S-Bahn weiter zu planen und so bald wie möglich durchzuführen.

Begründung: Die derzeit einzige Verbindung zwischen der Hanauer Landstraße und Fechenheim-Nord ist der Bahnübergang in der Cassellastraße. Dieser Bahnübergang ist bereits jetzt vollkommen überlastet. Außerdem bleiben die Schranken teilweise für mehr als 20 Minuten geschlossen, wenn mehrere Züge hintereinander diese Stelle passieren. Eine weitere Querungsmöglichkeit ohne Bahnschranken ist unbedingt nötig. Gerade in der Orber Straße siedeln sich derzeit wieder neue Unternehmen an, die jedoch die "katastrophale Verkehrsanbindung" bemängeln. Da die Planungen und Vorbereitungen für die Unterführung bereits bestehen und sogar Unternehmen schon umgesiedelt wurden, ist es nun unbedingt nötig, den Bau schnellstens durchzuführen, unabhängig davon, ob oder wann die Nordmainische S-Bahn kommt oder nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2011OFOF 68/11Unterführung zwischen Hanauer Landstraße und Orber StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Dezember 2011Sie sind hier
    OMOM 727Unterführung zwischen Hanauer Landstraße und Orber Straße
    Direktanregung
  3. 27. April 2012Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 612Unterführung zwischen Hanauer Landstraße und Orber StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 10 · 16.04.2012
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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