Party auf zentralen Plätzen - Austausch mit anderen Städten
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, verstärkt den Erfahrungsaustausch mit anderen Städten zu Maßnahmen in Bezug auf nächtliche Partygänger auf zentralen Plätzen und die damit verbundene Lärmbelästigung und Vermüllung zu suchen.
Begründung
Pandemiebedingt nutzen viele Menschen attraktive, innenstadtnahe Plätze abends und nachts an allen Wochentagen spontan zu Treffen mit Freunden, was eine hohe Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner zur Folge hat und außerdem die beliebten Plätze vermüllt. Frankfurt ist nicht allein mit dem Problem, andere Großstädte haben mit ähnlichen Herausforderungen zu kämpfen und bieten zum Teil andere Lösungen an. So kann in Köln beobachtet werden, wie sich begleitende Moderatorinnen und Moderatoren den ganzen Abend auf den Plätzen aufhalten und schlichtend eingreifen, außerdem zeigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes weit vor der Schließung Präsenz, und es gibt saubere und moderne Toilettenhäuser. Die Menschen werden nicht irgendwann weiterziehen, das Problem wird nicht verschwinden, daher wird angeregt, auf kurzem Dienstweg einen Erfahrungsaustausch mit anderen interessierten Städten zu etablieren und institutionell voneinander zu lernen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2021OFOF 95/3Party auf zentralen Plätzen - Austausch mit anderen StädtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2021Sie sind hierOMOM 725Party auf zentralen Plätzen - Austausch mit anderen StädtenDirektanregung
- 3. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2174Party auf zentralen Plätzen - Austausch mit anderen StädtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats