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Erweiterung der Toilettenanlage im Günthersburgpark

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
90 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 3 fordert die Stadtregierung auf, im Haushalt 2020/2021 Mittel für die Erweiterung der Toilettenanlage im Günthersburgpark bereitzustellen. Dies ist notwendig, um den hygienischen Anforderungen, insbesondere in Zeiten der Pandemie, gerecht zu werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Am 23.03.2020 regte der Ortsbeirat an, in den Haushalt 2020/2021 ausreichende Mittel einzustellen, um die bestehende Toilettenanlage im Günthersburgpark durch eine zusätzliche Toilette zu erweitern. In seiner Stellungnahme vom 19.06.2020, ST 1169, wies der Magistrat u. a. darauf hin, dass die bestehende Toilettenanlage "im denkmalgeschützten Teil der Parkanlage" liege, eine mögliche Erweiterung "einer denkmalschutzrechtlichen Freigabe" bedürfe und "eine umfangreiche Prüfung und Planung notwendig" sei. Schön, dass der Magistrat "die Erweiterung der öffentlichen Toilettenkapazitäten [...] grundsätzlich für sinnvoll" erachtet, "dies aber im Rahmen eines gesamtstädtischen Konzeptes zu öffentlichen Toilettenanlagen, das derzeit vom ABI erarbeitet wird", geschehen solle. Abgesehen einmal davon, dass nicht jeder weiß, wer oder was mit "ABI" gemeint ist, steht zu befürchten, dass es auf die beschriebene Art und Weise zu einer zusätzlichen Toilette im - wie vom Magistrat richtig erkannt - "stark frequentierten Günthersburgpark" frühestens am Sankt Nimmerleinstag kommen wird. Darüber hinaus ist in der oben erwähnten Etatanregung des Ortsbeirats nicht die Rede davon, dass besagte zusätzliche Toilettenanlage unbedingt im "denkmalgeschützten Teil der Parkanlage" stehen sollte. Ganz im Gegenteil, der Park ist so groß, dass mühelos drei bis vier zusätzliche Toilettenanlagen gebaut werden könnten. Da aus der Stellungnahme des Magistrats leider nicht hervorgeht, wann genau "der Beschluss zum gesamtstädtischen Toilettenkonzept" vorliegen wird, das für die Parkbesucherinnen und Parkbesucher aber unzumutbar lange dauern könnte, wird der Magistrat aufgefordert, aus hygienischen Gründen (insbesondere in Zeiten der Pandemie) dort selbst zumindest für den Übergang zeitnah und proaktiv mobile Toiletten mit Handwaschanlagen aufzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Januar 2020OFOF 763/3Haushalt 2020/2021 Erweiterung der Toilettenanlage im GünthersburgparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. Januar 2020EAEA 129Produktbereich: 22 Umwelt Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Erweiterung der Toilettenanlage im GünthersburgparkEtatanregung
  3. 19. Juni 2020STST 1169Erweiterung der Toilettenanlage im GünthersburgparkStellungnahme
  4. 12. August 2020OFOF 910/3Erweiterung der Toilettenanlage im GünthersburgparkOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 14. Oktober 2020OFOF 974/3Dixi-Klos in den GünthersburgparkOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 21. Januar 2021OMOM 7153Dixi-Klos in den GünthersburgparkDirektanregung
  7. 21. Januar 2021Sie sind hier
    OMOM 7150Erweiterung der Toilettenanlage im Günthersburgpark
    Direktanregung
  8. 17. Mai 2021STST 1093Erweiterung der Toilettenanlage im GünthersburgparkStellungnahme
  9. 25. Mai 2021STST 1168Dixi-Klos in den GünthersburgparkStellungnahme
  10. 1. Oktober 2021STST 1820Dixi-Klos in den GünthersburgparkStellungnahme
  11. 1. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 1819Erweiterung der Toilettenanlage im GünthersburgparkStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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