Gefährlicher Bahnübergang in Bonames
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Planungen zum gefährlichen Bahnübergang in Bonames dem Ortsbeirat 10 vorzustellen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen öffentlich zugänglich sind und die Bürger in die Planungen einbezogen werden.
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Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 10 umgehend die Planungen zur Kenntnis zu bringen und diese möglichst im Rahmen einer Sitzung öffentlich vorzustellen.
Begründung
Der Ortsbeirat 10 wäre keinesfalls damit einverstanden, dass wichtige Angelegenheiten (beispielsweise seitens Hessen Mobil) geplant werden, aber nicht öffentlich vorgestellt würden. Dies geschah leider hinsichtlich der neuen Omega-Brücke am Frankfurter Berg.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2018STST 2062Wiederholungsantrag Oberer Kalbacher WegStellungnahme
- 4. März 2019OFOF 714/10Gefährlicher Bahnübergang Oberer Kalbacher WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. März 2019OMOM 4382Gefährlicher Bahnübergang Oberer Kalbacher WegDirektanregung
- 5. August 2019STST 1446Gefährlicher Bahnübergang Oberer Kalbacher WegStellungnahme
- 14. Dezember 2020OFOF 1114/10Gefährlicher Bahnübergang in BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7014Gefährlicher Bahnübergang in BonamesDirektanregung
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 129 WochenSTST 967Gefährlicher Bahnübergang in BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats