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Gießkannen auf dem Hauptfriedhof

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der Gießkannen auf dem Hauptfriedhof zu erhöhen und gleichmäßig zu verteilen. Dies soll Engpässe vermeiden und den Besuchern eine bessere Nutzung der Wasserstellen ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die für viele Besucherinnen und Besucher des Hauptfriedhofs wichtigen Gießkannen auch künftig in ausreichender Zahl und jeweils gleichmäßig verteilt an allen Wasserstellen auf dem Hauptfriedhof zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Da bisher leider nicht ausreichend Gießkannen zur Verfügung stehen, sind Tendenzen erkennbar, dass Gießkannen bereits von Wasserstellen in der Nähe der Eingangsbereiche weit über den Friedhof verteilt mitgenommen und leider anschließend nicht wieder zurückgebracht werden. Dadurch entstehen leider zusätzliche Engpässe.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2020OFOF 1094/10Gießkannen auf dem HauptfriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. November 2020Sie sind hier
    OMOM 6891Gießkannen auf dem Hauptfriedhof
    Direktanregung
  3. 26. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 549Gießkannen auf dem HauptfriedhofStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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