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Gießkannen auf dem Hauptfriedhof

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Bereitstellung von Gießkannen auf den Frankfurter Friedhöfen, die seit zwei Jahren nicht mehr kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der hohen Kosten für die Instandhaltung der Wasserleitungen und sinkender Einnahmen im Friedhofswesen wird die Anschaffung neuer Gießkannen als nicht prioritär angesehen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Bis vor zwei Jahren wurden die Gießkannen auf den Frankfurter Friedhöfen von der Genossenschaft der Friedhofsgärtner kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diesen Service hat die Genossenschaft eingestellt. Auf nochmalige Nachfrage wurde mitgeteilt, dass derzeit keine Möglichkeit gesehen wird, neue Gießkannen zu beschaffen. Da jedes Jahr ein erheblicher Schwund bei den Gießkannen festzustellen ist, macht es sich schnell bemerkbar, dass seit zwei Jahren keine neuen Kannen angeschafft wurden. Das Grünflächenamt als Betreiber der 36 städtischen Friedhöfe stellt die grundlegende Ausstattung, die für die Pflege der Grabstätten erforderlich ist, zur Verfügung. Dazu gehört unter anderem die unentgeltliche Bereitstellung von Wasser an Brunnen und Stelen. Diese Leistung verursacht erhebliche Kosten. So wurden für die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes des Hauptfriedhofs in 2018 rund 1,8 Mio. Euro aufgewendet. Aktuell wird das Wasserleitungsnetz auf dem Friedhof Nieder-Eschbach für ca. 240.000 Euro saniert. Auch wenn im Vergleich dazu die Kosten für die Anschaffung von Gießkannen gering erscheinen, würden sich die jährlichen Ausgaben summieren. Aufgrund sinkender Gebühreneinnahmen und eines defizitären Haushalts im Friedhofswesen müssen alle Ausgaben kritisch geprüft werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2020OFOF 1094/10Gießkannen auf dem HauptfriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. November 2020OMOM 6891Gießkannen auf dem HauptfriedhofDirektanregung
  3. 26. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 549Gießkannen auf dem Hauptfriedhof
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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