Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!
Zusammenfassung
Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen in Harheim zu ergreifen, insbesondere durch die Anbringung von Schildern und die Erstellung eines Informationsblattes. Dies soll die Bevölkerung über die Gefahren des Betretens landwirtschaftlicher Flächen aufklären und die Landwirte unterstützen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird beauftragt, an den vorhandenen Zuweg en zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Gemarkung Harheim gut sichtbare und ausreichend dimensionierte Schilder anbringen zu lassen, auf denen Spaziergängern, Fahrradfahrern und Hundeführern das Verlassen der Feld- und Wirtschaftswege sowie das Betreten der bewirtschafteten Flächen untersagt wird. Dabei ist auch auf die bestehende Seuchengefahr (Tollwut, Schweinepest, Zecken) hinzuweisen. Diese Beschilderung ist insbesondere am Ortsrand von Harheim, beidseitig des Eschbachs, entlang der Nidda und an den Rad- und Fußwegen nach Bonames, Nieder-Eschbach sowie Nieder-Erlenbach vorzunehmen. Der Magistrat wird beauftragt, ein Informations- bzw. Merkblatt für die Bevölkerung erstellen zu lassen, in dem die offiziellen Feld-, Wirtschafts- sowie Fuß-/Radwege in einer Übersichtskarte dargestellt werden und darauf hingewiesen wird, dass diese nicht zu verlassen sind und dass das Betreten der landwirtschaftlichen Nutzflächen verboten ist.
Begründung
Da die in der Vergangenheit vorhandenen Grundwerte, wie etwa die Achtung vor fremdem Eigentum und dem Anbau von Lebensmitteln, in der Bevölkerung immer mehr verloren gehen und teilweise schon gar nicht mehr vorhanden sind, ist die Stadt Frankfurt aufgefordert, dieser Unvernunft etwas entgegenzusetzen und die Landwirte beim Schutz der von ihnen genutzten Agrarflächen zu unterstützen. Es kann nicht sein, dass das tägliche Brot, das dort mühevoll angebaut wird, von Ignoranten bereits im Keim mit Füßen zertreten wird. Durch diese Maßnahme wird zugleich die Gefahr der Ausbreitung von Krankheiten und Seuchen sowie Parasitenbefall, wie etwa Tollwut, Schweinepest, FSME (Zecken) und Fuchsbandwurm, verhindert. Die im Grüngürtel vorhandenen, offiziell ausgewiesenen Wege sind für Spaziergänger, Fahrradfahrer und Hundebesitzer völlig ausreichend. Das Betreten des landwirtschaftlich genutzten Kerngebiets der Gemarkung muss daher aus den vorgenannten Gründen unterbunden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2020OFOF 273/14Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!Ortsbeiratsantrag · BFF
- 23. November 2020Sie sind hierOMOM 6870Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!Direktanregung
- 25. Mai 2021STST 1111Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!Stellungnahme
- 13. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 2199Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.