Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung reagiert, Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen zu ergreifen. Er bedauert, dass er der Anregung nicht entsprechen kann, da die Punkte nicht in seine Verkehrssicherungspflicht fallen und es sich um den Schutz von privatem Eigentum handelt.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. Die in der Anregung vorgebrachten Punkte sind zwar nachvollziehbar, fallen jedoch nicht in die Verkehrssicherungspflicht des Magistrats, da es hier um den Schutz von privatem Eigentum geht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2020OFOF 273/14Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!Ortsbeiratsantrag · BFF
- 23. November 2020OMOM 6870Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!Direktanregung
- 25. Mai 2021STST 1111Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!Stellungnahme
- 13. Dezember 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 2199Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen ergreifen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab