Ein regelmäßiges Bild: Zugeparkte Wickerer Straße - Gehweg dicht und Müllabfuhr kann Müll nicht abfahren
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzungsbereiche der Wickerer Straße/Erbbaustraße mit Pollern abzusichern, um das Parken auf Gehwegen zu verhindern und die Durchfahrt für Müllabfuhrfahrzeuge zu gewährleisten. Dies soll die Sicherheit der Passanten erhöhen und die Nutzung der Gehwege ermöglichen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, nach Absprache mit den Fachleuten der FES die Kreuzungsbereiche der Wickerer Straße/Erbbaustraße baulich mit sogenannten Pollern absichern zu lassen, damit dort nicht mehr auf dem Gehweg und im Kreuzungsbereich geparkt werden kann und um den Fahrzeugen der Müllabfuhr die Durchfahrt zu ermöglichen. Die Poller sind auf der Fahrbahn anbringen zu lassen, nicht auf dem ohnehin zu schmalen Gehweg im Kreuzungsbereich.
Begründung
Die Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020 (ST 1696) geht nicht in ausreichender Weise auf das Problem der zugeparkten Gehwege und der Müllabfuhr ein. Eine geplante Zickzackmarkierung wird - zumindest in Frankfurt - allgemein als Einladung zum Parken verstanden. Dass der Magistrat lediglich neun Verwarnungen hat ausstellen lassen, unterstreicht nur die geringe Durchschlagskraft der Frankfurter Verkehrspolizei. Durch das Blockieren der Kreuzung wurde die Sicherheit der Bewohnerschaft in Mitleidenschaft gezogen. Hier hätte der Magistrat dem Ortsbeirat mindestens neun Abschleppmaßnahmen vermelden müssen. Regelmäßig ist der Bereich kreuz und quer - jedoch durchaus mit einem gewissen Maß an Fantasie - zugeparkt. Folge: Passanten können Gehwege nicht nutzen und die Straße nicht sicher queren. Die Müllabfuhr kann den Müll nicht abfahren. Rettungswagen müssen zeitaufwendig manövrieren. Mit Sicherheit ist auch die Feuerwehr tangiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2020STST 1696Parken in der Wickerer StraßeStellungnahme
- 3. Oktober 2020OFOF 1465/1Ein regelmäßiges Bild: Zugeparkte Wickerer Straße - Gehweg dicht und Müllabfuhr kann Müll nicht abfahrenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6708Ein regelmäßiges Bild: Zugeparkte Wickerer Straße - Gehweg dicht und Müllabfuhr kann Müll nicht abfahrenDirektanregung
- 25. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1134Ein regelmäßiges Bild: Zugeparkte Wickerer Straße - Gehweg dicht und Müllabfuhr kann Müll nicht abfahrenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1