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Ein regelmäßiges Bild: Zugeparkte Wickerer Straße - Gehweg dicht und Müllabfuhr kann Müll nicht abfahren

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
35 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzungsbereiche der Wickerer Straße/Erbbaustraße mit Pollern abzusichern, um das Parken auf Gehwegen zu verhindern und die Durchfahrt für Müllabfuhrfahrzeuge zu gewährleisten. Dies soll die Sicherheit der Passanten erhöhen und die Nutzung der Gehwege ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, nach Absprache mit den Fachleuten der FES die Kreuzungsbereiche der Wickerer Straße/Erbbaustraße baulich mit sogenannten Pollern absichern zu lassen, damit dort nicht mehr auf dem Gehweg und im Kreuzungsbereich geparkt werden kann und um den Fahrzeugen der Müllabfuhr die Durchfahrt zu ermöglichen. Die Poller sind auf der Fahrbahn anbringen zu lassen, nicht auf dem ohnehin zu schmalen Gehweg im Kreuzungsbereich.

Begründung

Die Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020 (ST 1696) geht nicht in ausreichender Weise auf das Problem der zugeparkten Gehwege und der Müllabfuhr ein. Eine geplante Zickzackmarkierung wird - zumindest in Frankfurt - allgemein als Einladung zum Parken verstanden. Dass der Magistrat lediglich neun Verwarnungen hat ausstellen lassen, unterstreicht nur die geringe Durchschlagskraft der Frankfurter Verkehrspolizei. Durch das Blockieren der Kreuzung wurde die Sicherheit der Bewohnerschaft in Mitleidenschaft gezogen. Hier hätte der Magistrat dem Ortsbeirat mindestens neun Abschleppmaßnahmen vermelden müssen. Regelmäßig ist der Bereich kreuz und quer - jedoch durchaus mit einem gewissen Maß an Fantasie - zugeparkt. Folge: Passanten können Gehwege nicht nutzen und die Straße nicht sicher queren. Die Müllabfuhr kann den Müll nicht abfahren. Rettungswagen müssen zeitaufwendig manövrieren. Mit Sicherheit ist auch die Feuerwehr tangiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. September 2020STST 1696Parken in der Wickerer StraßeStellungnahme
  2. 3. Oktober 2020OFOF 1465/1Ein regelmäßiges Bild: Zugeparkte Wickerer Straße - Gehweg dicht und Müllabfuhr kann Müll nicht abfahrenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 20. Oktober 2020Sie sind hier
    OMOM 6708Ein regelmäßiges Bild: Zugeparkte Wickerer Straße - Gehweg dicht und Müllabfuhr kann Müll nicht abfahren
    Direktanregung
  4. 25. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1134Ein regelmäßiges Bild: Zugeparkte Wickerer Straße - Gehweg dicht und Müllabfuhr kann Müll nicht abfahrenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 47 · 24.02.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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