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Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
49 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 3 schlägt vor, Markierungen auf der freien Straßenfläche an der Ecke Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee anzubringen, um das Parken zu regeln oder zu verbieten. Dies soll dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu verbessern und Behinderungen durch parkende Fahrzeuge zu vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Hartmann-Ibach-Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, dort Markierungen aufzubringen, die das Parken regeln oder verbieten.

Begründung

westliche Günthersburgallee An der Ecke Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee befindet sich vor dem Restaurant Niewo eine freie dreieckige Straßenfläche, die keinerlei Markierungen besitzt. Von der Rohrbachstraße kommende Fahrzeuge biegen in die Günthersburgallee ab, von der Hartmann-Ibach-Straße kommende Fahrzeuge queren die Rohrbachstraße. Neuerdings parken auf der Fläche Fahrzeuge, insbesondere nachts, sodass der Verkehr behindert wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. März 2020OFOF 847/3Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche GünthersburgalleeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 24. September 2020Sie sind hier
    OMOM 6662Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee
    Direktanregung
  3. 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 347Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche GünthersburgalleeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 45 · 21.01.2021
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Mitdiskutieren

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