Istanbul-Konvention: Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 9
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu gewährleisten und über Vorfälle von Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Einrichtungen im Ortsbezirk 9 zu berichten. Ziel ist es, die pädagogische Verantwortung zu stärken und geeignete Strukturen zur Prävention zu entwickeln.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung der Istanbul-Konvention sicherzustellen und in diesem Rahmen zu prüfen und zu berichten, 1.a) ob, und wenn ja, welche Vorfälle, die dem Bereich Frauenfeindlichkeit zuzurechnen sind, in den zurückliegenden drei Jahren in den Schulen und sonstigen städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Ortsbezirk 9 registriert wurden; b) wenn ja, wie darauf reagiert wurde; 2. ob, und wenn ja, welche strukturellen Maßnahmen ergriffen wurden, um solche Vorfälle zu bearbeiten und diesen zukünftig vorzubeugen; 3. ob, und wenn ja, welche Erkenntnisse über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen vorliegen; 4. welche Erkenntnisse über das Täterprofil vorhanden sind.
Begründung
Außerhalb der Familien haben Schulen und sonstige Jugendeinrichtungen prägenden Einfluss auf Kinder und Jugendliche. Daraus folgt eine entsprechende pädagogische Verantwortung. Um diese angemessen wahrnehmen zu können, bedarf es entsprechender Erkenntnisse und der Entwicklung geeigneter Strukturen zur Vermeidung und Vorbeugung bzw. deren Überprüfung auf ihre Wirksamkeit hin.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2020OFOF 869/9Istanbul-Konvention: Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. September 2020Sie sind hierOMOM 6658Istanbul-Konvention: Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 9Direktanregung
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 130 WochenSTST 671Istanbul-Konvention: Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1