Istanbul-Konvention: Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 9
Zusammenfassung
Der Magistrat bekräftigt die grundlegende Bedeutung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Es werden Maßnahmen und Präventionsangebote in Schulen und städtischen Einrichtungen vorgestellt, um Mädchen und Jungen zu unterstützen und ihre Rechte zu stärken.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Für den Magistrat ist die Bedeutung der Istanbul-Konvention grundlegend. Der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gilt es klar entgegenzutreten. Strukturen, die Gewalt gegen Frauen begünstigen, müssen sichtbar gemacht und beseitigt werden.
Der Magistrat hat das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main um Amtshilfe gebeten zur Frage, ob Fälle von Gewalt gegen Frauen dort gemeldet wurden.
Gewalt und Diskriminierung von Mädchen, Frauen und anderen Gruppen existiert jedoch in allen Bereichen der Gesellschaft. Schulen und städtische Kinder- und Jugendeinrichtungen sind davon nicht auszunehmen.
Bei Fällen von Gewalt / Übergriffen gegenüber Schülerinnen greift das Frankfurter Modell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Schule.
Ziel der einschlägigen Präventionsangebote und Maßnahmen ist es, einen geschützten Rahmen zu schaffen, um die Mädchen und Jungen bei ihrer Entwicklung zu unterstützen und sie in der Auseinandersetzung mit der geschlechtlichen Identität zu begleiten. Dazu gehört auch das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein der Mädchen und Jungen zu stärken und einen Raum zu schaffen, in dem sie sich austauschen können.
Zudem bieten die Einrichtungen Projekte und Aktionen, die sich mit dem Thema Kinderrechte, Menschenrechte und dem Grundgesetz befassen. Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und sie sensibel gegenüber der Verletzung dieser Rechte werden. Sie lernen, die Verletzung ihrer Rechte zu thematisieren und bekommen Möglichkeiten aufgezeigt, um gegen die Verletzung dieser Rechte vorzugehen.
Fachkräfte in Schule und Kinder- und Jugendeinrichtungen bieten einen geschützten Raum und eine vertrauensvolle Beziehung an, um über Übergriffe zu sprechen. Wird ein Vorfall bekannt, werden Gespräche mit den Kindern und Jugendlichen geführt und Beratung sowie Unterstützung angeboten. Ggf. erfolgt eine Weitervermittlung und Begleitung zu entsprechenden Beratungsstellen, anderen Einrichtungen (bspw. Frauenhäuser) oder zur Polizei.
Zudem wird das Thema Gewalt und Diskriminierung von Mädchen und Frauen in Aktionstagen oder in speziellen Projekten (oft unter Einbeziehung von Fachkräften) bearbeitet.
Bei Verdacht der Gefährdung des Kindeswohls wird in allen Einrichtungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (§ 8a SGB VIII) und der diesbezüglichen Dienstanweisungen verfahren. Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in diesen Fällen hinzugezogen.
Fachkräfte in Schule und Kinder- und Jugendeinrichtungen werden regelmäßig zu den Themen Gewalt und Diskriminierung von Mädchen, Frauen und anderen Gruppen fortgebildet, um entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Dienstanweisungen handeln können. Zudem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unterstützung im Rahmen der kollegialen Beratung und durch Supervision bei akuten Vorfällen von Diskriminierung und Gewalt in Schulklassen bzw. in Kinder- und Jugendgruppen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2020OFOF 869/9Istanbul-Konvention: Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. September 2020OMOM 6658Istanbul-Konvention: Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 9Direktanregung
- 10. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 130 WochenSTST 671Istanbul-Konvention: Frauenfeindlichkeit in Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab