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Abpollern des Einmündungsbereiches Wiener Straße/Nonnenpfad

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den östlichen Einmündungsbereich der Wiener Straße in den Nonnenpfad abzupollern, da der Bürgersteig regelmäßig durch parkende Autos zugeparkt wird. Dies stellt eine Gefahrenquelle für Schülerinnen und Schüler dar, die diesen Bereich als Schulweg nutzen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Nonnenpfad — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den östlichen Einmündungsbereich der Wiener Straße in den Nonnenpfad abzupollern.

Begründung

Der Bürgersteig im östlichen Einmündungsbereich der Wiener Straße in den Nonnenpfad wird regelmäßig durch ein Auto zugeparkt. Dies führt dazu, dass diese Kreuzung deutlich unübersichtlicher wird. Da dieser Teil der Wiener Straße ein Schulweg für viele Schülerinnen und Schüler ist, bedeutet dies eine zusätzliche Gefahrenquelle.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2020OFOF 1751/5Abpollern des Einmündungsbereiches Wiener Straße/NonnenpfadOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. September 2020Sie sind hier
    OMOM 6579Abpollern des Einmündungsbereiches Wiener Straße/Nonnenpfad
    Direktanregung
  3. 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 289Abpollern des Einmündungsbereiches Wiener Straße/NonnenpfadStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 46 · 22.01.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

Mitdiskutieren

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