Abpollern des Einmündungsbereiches Wiener Straße/Nonnenpfad
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, den östlichen Einmündungsbereich der Wiener Straße in den Nonnenpfad abzupollern, um die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Dies ist notwendig, da der Bürgersteig regelmäßig durch parkende Autos blockiert wird, was die Sicht an der Kreuzung beeinträchtigt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Nonnenpfad — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 521.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Die Straßenbaumaßnahmen im zwischen der Herrnstraße und der Straße In der Beginenklause gelegenen Teil des Nonnenpfades26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Stadtteilküchen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Nonnenpfad per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den östlichen Einmündungsbereich der Wiener Straße in den Nonnenpfad abzupollern.
Begründung
Der Bürgersteig im östlichen Einmündungsbereich der Wiener Straße in den Nonnenpfad wird regelmäßig durch ein Auto zugeparkt. Dies führt dazu, dass diese Kreuzung deutlich unübersichtlicher wird. Da dieser Teil der Wiener Straße ein Schulweg für viele Schülerinnen und Schüler ist, bedeutet dies eine zusätzliche Gefahrenquelle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2020Sie sind hierOFOF 1751/5Abpollern des Einmündungsbereiches Wiener Straße/NonnenpfadOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2020OMOM 6579Abpollern des Einmündungsbereiches Wiener Straße/NonnenpfadDirektanregung
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 289Abpollern des Einmündungsbereiches Wiener Straße/NonnenpfadStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme